Thursday, December 7, 2017

Das Leninsche Dekret über den Frieden

Das Leninsche Dekret über den Frieden

Vor 100 Jahren verlas Lenin vor dem Gesamtrussischen Sowjetkongress das Dekret über den Frieden. Dessen Inhalt beeinflusste maßgeblich spätere ­völkerrechtliche Vereinbarungen

Gregor Schirmer

In dem denkwürdigen Aufruf »An die Arbeiter, Soldaten und Bauern«, von Lenin formuliert, vorgetragen am 7. November 1917 auf dem Zweiten Gesamtrussischen Sowjetkongress, heißt es: »Gestützt auf den Willen der gewaltigen Mehrheit der Arbeiter, Soldaten und Bauern, gestützt auf den in Petrograd vollzogenen siegreichen Aufstand der Arbeiter und der Garnison, nimmt der Kongress die Macht in seine Hände.« Weiter ist da zu lesen, dass die Sowjetmacht »einen sofortigen demokratischen Frieden (…) anbieten«¹ wird. Auf diesem Kongress hatten die Bolschewiki die Mehrheit der Delegierten, nämlich 390 von 649.
Am 8. November verabschiedete der Kongress als ersten Rechtsakt des Sowjetstaats einstimmig das »Dekret über den Frieden«.² John Reed berichtet in seiner berühmten Reportage »Zehn Tage, die die Welt erschütterten«: »Um zehn Uhr fünfunddreißig Minuten forderte Kamenjew [damals Vorsitzender des Kongresses; G. S.] alle, die mit der Proklamation [dem Dekret; G. S.] einverstanden waren, auf, ihre Karten in die Höhe zu heben. Ein Delegierter wagte es, dagegen zu stimmen, aber der plötzliche Ausbruch des Zornes um ihn herum ließ ihn die Hand schnell wieder herunternehmen. Und plötzlich, einem gemeinsamen Impuls folgend, hatten wir uns erhoben und sangen die Internationale.« Das wahrhaft historische Dokument war von Wladimir Iljitsch Lenin verfasst, von ihm im Kongress verlesen und begründet worden. Er hat das Schlusswort gehalten und das Dekret unterzeichnet. Man nennt es oft zu Recht Leninsches Dekret über den Frieden. Die Sowjetregierung schlug darin »allen kriegführenden Völkern und ihren Regierungen vor, sofort Verhandlungen über einen gerechten demokratischen Frieden aufzunehmen«.

Auf der Bühne der Geschichte

Die Sowjetmacht hat mit einem Friedensruf die Bühne der Geschichte betreten. Dieses Dekret war keine taktische Ad-hoc-Idee unter dem Eindruck des schnellen Sieges im Aufstand. Lenin und die Bolschewiki waren von Anfang an konsequente Gegner des Ersten Weltkriegs. »Der Europa und die ganze Welt erfassende Krieg«, schrieb Lenin etwa einen Monat, nachdem Europa in ein Schlachthaus verwandelt worden war, »trägt den klar ausgeprägten Charakter eines bürgerlichen, imperialistischen, dynastischen Krieges. Kampf um die Märkte und Raub fremder Länder, das Bestreben, die revolutionäre Bewegung des Proletariats und der Demokratie im Innern der Länder zu unterbinden, das Bestreben, die Proletarier aller Länder zu übertölpeln, zu entzweien und abzuschlachten, indem man im Interesse der Bourgeoisie die Lohnsklaven der einen Nation gegen die Lohnsklaven der anderen Nation hetzt – das ist der einzige reale Inhalt. Die einzige reale Bedeutung des Krieges.«³ Die chauvinistische Haltung der Mehrheit der Führer der II. Internationale sei Verrat am Sozialismus. Notwendig sei jetzt eine allseitige »Propaganda für die sozialistische Revolution und für das Gebot, die Waffen nicht gegen die eigenen Brüder, die Lohnsklaven anderer Länder, zu richten, sondern gegen die reaktionären und bürgerlichen Regierungen und Parteien in allen Ländern«.⁴ Die von Lenin verfasste Broschüre »Sozialismus und Krieg«⁵ vom Herbst 1915 war eine Kampfschrift gegen den opportunistischen Chauvinismus, dem er die Losung »Umwandlung des imperialistischen Krieges in den Bürgerkrieg« entgegenstellte.
Zur Programmatik des Übergangs von der russischen Februarrevolution 1917 zu einer antikapitalistisch-sozialistischen Revolution gehörte, dass der Kampf um Frieden und Fortführung der Revolution zwei Seiten ein und derselben Sache waren. Die Februarrevolution hatte zwar zum Sturz des Zaren geführt. Die entstandene »Doppelherrschaft« einer bürgerlichen Provisorischen Regierung und der von Menschewiki und Sozialrevolutionären dominierten Sowjets der Arbeiter und Soldaten brachte jedoch keinen Frieden. Die Regierung setzte in Bündnistreue mit England und Frankreich sowie mit dem seit dem 6. April neu hinzugekommenen Kriegspartner USA den mörderischen Weltkrieg fort. Die sogenannte Kerenski-Offensive scheiterte jedoch. Die russischen Truppen waren in einer desolaten Lage. Die Soldaten wollten nicht mehr für ihre Kapitalisten und Großgrundbesitzer kämpfen. Die Armeen Deutschlands und seiner Verbündeten waren an der Front gegen das damalige Russland 1917 in vergleichsweise gefestigter Position. In dieser Situation verschmolzen für Lenin der Kampf um den Sturz der Provisorischen Regierung und der Kampf gegen den Krieg und für Frieden.
In den »Aprilthesen«, die Lenin am 20. April 1917 veröffentlicht hatte, als er gerade aus dem Schweizer Exil nach Petrograd zurückgekehrt war, hieß es, dass der Krieg von seiten Russlands auch unter der neuen Regierung »unbedingt ein räuberischer imperialistischer Krieg bleibt«. Eine »revolutionäre Vaterlandsverteidigung« sei nur denkbar unter den Bedingungen: »a) Übergang der Macht in die Hände des Proletariats und der sich ihm anschließenden ärmsten Teile der Bauernschaft; b) Verzicht auf alle Annexionen in der Tat und nicht nur in Worten; c) tatsächlicher und völliger Bruch mit allen Interessen des Kapitals«. Nach Lenin gab es einen »untrennbaren Zusammenhang von Kapital und imperialistischem Krieg«. Deshalb war er der Überzeugung, »dass es ohne den Sturz des Kapitals unmöglich ist, den Krieg durch einen wahrhaft demokratischen Frieden und nicht durch einen Gewaltfrieden zu beenden«.⁶ Im von den Bolschewiki formulierten »Aufruf an die Soldaten aller kriegführenden Länder« vom 4. Mai 1917 lesen wir, »dass es, solange die Herrschaft der Kapitalisten andauert, keinen wirklich demokratischen, gewaltlosen Frieden geben kann«.⁷
Ende September 1917, also rund vier Wochen vor dem »Dekret über den Frieden«, hatte Lenin in seinem Aufsatz »Die Aufgaben der Revolution« geschrieben: »Die Sowjetregierung muss unverzüglich allen kriegführenden Völkern (d. h. gleichzeitig sowohl ihren Regierungen als auch den Arbeiter- und Bauernmassen) vorschlagen, sofort einen allgemeinen Frieden auf demokratischer Grundlage sowie auch unverzüglich einen Waffenstillstand zu schließen«.⁸ Lenin hielt damals einen friedlichen Fortgang der Revolution für möglich: »Durch die Übernahme der ganzen Macht könnten die Sowjets jetzt noch – und wahrscheinlich ist das die letzte Chance – die friedliche Entwicklung der Revolution sichern«.⁹ Für ihn war die sozialistische Revolution auch ein Aufstand gegen den Krieg und ein demokratischer Frieden die beste Bedingung für deren erfolgreiche Entwicklung.

Mehr als ein historisches Dokument

Hat uns nach 100 kriegsbeladenen Jahren das Dekret über den Frieden noch etwas zu sagen? Es lohnt ein genaueres Durchforsten des Textes, um festzustellen, dass dieses Dokument demokratische Grundsätze von Außenpolitik und Völkerrecht proklamiert, die heute sehr aktuell sind.
Erstens. Das Dekret war die Geburtsurkunde friedensorientierter sozialistischer Außenpolitik. Mit ihm wurden revolutionäre Änderungen im Völkerrecht eingeleitet, die mit dem im Kellogg-Pakt vom 27. August 1928 formulierten Kriegsverzicht und mit den Vereinbarungen der Anti-Hitler-Koalition 1941–1945 fortgeführt und in der UN-Charta demokratisch ausgestaltet wurden. Im Kellogg-Pakt hatten die Unterzeichnerstaaten den Krieg als Mittel für die Lösung internationaler Streitfälle verurteilt und erklärt, auf ihn als Werkzeug der Politik zu verzichten. Die Sowjetunion war auf Betreiben der USA aus dem Kreis der Erstunterzeichner des Vertrags ausgeschlossen worden. Sie gab aber trotz Bedenken ihren Beitritt bekannt und übersandte schon am 6. September 1928 ihre Ratifikationsurkunde.
Nach Artikel 1 Ziffer 1 der UN-Charta vom 26. Juni 1945 sollen die Vereinten Nationen das Ziel verfolgen, »den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen«.
Zweitens. Im Dekret wird ein neuer Gewaltfrieden, wie er bald darauf mit den unterdrückerischen Pariser Vorortverträgen¹⁰ über Europa kam und der den Keim des nächsten Krieges in sich trug, kategorisch abgelehnt. Es wird ein gerechter und demokratischer Frieden gefordert, wie ihn die werktätigen Klassen und Schichten aller kriegführenden Länder wollen. Beginnen muss jeder Friedensschluss mit der Unterbrechung der Waffengewalt, also einem Waffenstillstand, den das Dekret auch vorschlägt. Gerechtigkeit und Demokratie waren für Lenin die Schlüsselbegriffe für die Vereinbarung eines Friedens, der mehr ist als das Schweigen der Waffen. Ein »solcher Frieden ist nach der Auffassung der Regierung ein sofortiger Frieden ohne Annexionen (…) und ohne Kontributionen«. Bestimmt wird auch, was Annexionen sind. »Unter Annexion oder Aneignung fremder Territorien versteht die Regierung, im Einklang mit dem Rechtsbewusstsein der Demokratie im allgemeinen und der werktätigen Klassen im besonderen, jede Angliederung einer kleinen oder schwachen Völkerschaft an einen großen oder mächtigen Staat, ohne dass diese Völkerschaft ihr Einverständnis und ihren Wunsch unmissverständlich, klar und freiwillig zum Ausdruck gebracht hat«. Ein Vorschlag für die Formulierung des Annexionsverbots als außenpolitisches Prinzip und Völkerrechtsnorm war damit in der Welt.
Drittens. Für Lenin war die Gewinnung von Frieden auf das engste verknüpft mit der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Nationen. In der von ihm verfassten Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes vom 17. Januar 1918 sprach er direkt vom Frieden »auf der Grundlage der freien Selbstbestimmung der Nationen«.¹¹ Dies bedeutete auch, dass jede Nation das Recht habe, sich von einem multinationalen Staat loszutrennen, und einen eigenen selbständigen Staat bereits unter kapitalistischen Verhältnissen errichten könne. In diesem Punkt war er anderer Meinung als Rosa Luxemburg. In seinen »Thesen zur nationalen Frage« von 1913 hatte er geschrieben, im Programm der Sozialdemokraten Russlands sei das Recht auf Lostrennung und Bildung eines selbständigen Staates »um der Grundprinzipien der Demokratie willen« absolut unverhandelbar. Er machte allerdings einen feinen Unterschied zwischen der Sicherung dieses Rechts und der Frage, »ob die staatliche Lostrennung dieser oder jener Nation zweckmäßig ist«. Bei der Entscheidung dieser Frage müsse man vor allem »die Interessen des Klassenkampfes des Proletariats für den Sozialismus berücksichtigen«.¹²
Lenin verstand das Selbstbestimmungsrecht keineswegs als »Ansporn zur Bildung von Kleinstaaten«. Im Dekret über den Frieden wird der Zusammenhang von Selbstbestimmungsrecht und Annexionsverbot herausgearbeitet: »Wenn irgendeine Nation mit Gewalt in den Grenzen eines gegebenen Staates festgehalten wird, wenn dieser Nation entgegen ihrem zum Ausdruck gebrachten Wunsch (…) das Recht vorenthalten wird, nach vollständiger Zurückziehung der Truppen der annektierenden oder überhaupt der stärkeren Nation in freier Abstimmung über die Formen ihrer staatlichen Existenz ohne den mindesten Zwang selbst zu entscheiden, so ist eine solche Angliederung eine Annexion, d. h. eine Eroberung und Vergewaltigung.« Lenin hat das Selbstbestimmungsrecht nicht nur theoretisch begründet und politisch proklamiert. Als er die Macht dazu hatte, wurde es gegenüber Finnland, Estland, Lettland, Litauen und Polen sowie innerhalb der damaligen föderativen Sowjetrepublik Russland realisiert. Man kann sagen, dass Lenin und die Bolschewiki so den Weg dafür bereitet haben, dass das Selbstbestimmungsrecht in der UN-Charta in den Rang eines verbindlichen Prinzips des modernen Völkerrechts erhoben worden ist. Und 1966 wurde es jeweils in Artikel 1 des »Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte« und des »Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« in identischer Formulierung näher ausgestaltet: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.«

Krieg ist verbrecherischer Akt

Viertens. Das Friedensdekret hat den Ersten Weltkrieg erstmalig in einem staatlichen Rechtsakt als Verbrechen verurteilt: »Diesen Krieg fortzusetzen, um die Frage zu entscheiden, wie die starken und reichen Nationen die von ihnen annektierten schwachen Völkerschaften unter sich aufteilen sollen, hält die Regierung für das größte Verbrechen an der Menschheit.« Bis die Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschheit Tatbestände des verbindlichen Völkerstrafrechts und als solche im Nürnberger Prozess gegen die faschistischen deutschen Hauptkriegsverbrecher zum ersten Mal angewendet wurden, hatte ein weiterer imperialistischer Raubkrieg die Welt verheert.
Fünftens. Lenin war für die Vaterlandsverteidigung, die er als Selbstverteidigung gegen eine Aggression verstand. In einer Rede am 1. Dezember 1917 sagte er. »Eine revolutionäre Armee gibt niemals den ersten Schuss ab, sie richtet ihre Erbitterung nur gegen Räuber und Gewalttäter am Volke. Wenn es anders wäre, würde das Wort Revolution seinen Sinn verlieren.«¹³ Und bei der »Verabschiedung der ersten Marschabteilungen der sozialistischen Armee« am 14. Januar 1918 rief er, die Armee sei berufen, die Errungenschaften der Revolution »gegen alle Feinde des Volkes zu verteidigen«.¹⁴
Sechstens. Mit dem Dekret wurden auf revolutionäre Weise neue Prinzipien der Außenpolitik proklamiert. Die Adressaten sozialistischer Friedenspolitik der blutjungen Sowjetmacht waren für Lenin nicht nur die Regierungen der kriegführenden Länder, sondern auch deren Bevölkerungen, insbesondere die arbeitenden Klassen und Schichten. Lenin sagte auf dem II. Sowjetkongress: »Unser Aufruf muss sowohl an die Regierungen als auch an die Völker gerichtet werden (…) Überall bestehen Gegensätze zwischen Regierungen und Völkern, und deshalb müssen wir den Völkern helfen, in Fragen des Krieges und des Friedens einzugreifen.«
Bemerkenswert ist Lenins Auffassung von Offenheit und Transparenz in der Führung der Staatsgeschäfte: »Die Regierung schafft die Geheimdiplomatie ab, sie erklärt, dass sie ihrerseits fest entschlossen ist, alle Verhandlungen völlig offen vor dem ganzen Volk zu führen«. Sie wird unverzüglich »alle (…) Geheimverträge veröffentlichen«. Es erschienen in sieben Bänden mehr als 100 Verträge und andere diplomatische Materialien. Die räuberischen Verträge wurden nicht nur offengelegt. Sie wurden als nichtig behandelt. »Alle Bestimmungen dieser Geheimverträge, soweit sie (…) die den Zweck hatten, den russischen Gutsbesitzern und Kapitalisten Vorteile und Privilegien zu verschaffen, die Annexionen der Großrussen aufrechtzuerhalten oder zu erweitern, werden von der Regierung bedingungslos und sofort für ungültig erklärt.« So wurden die Abmachungen über die Aufteilung Polens annulliert. Lenin wollte aber nicht tabula rasa mit den Verträgen des alten Russland machen. Er unterschied die räuberischen Verträge von anderen, die er fortgeführt wissen wollte. Die »räuberischen Regierungen haben nicht nur über Räubereien Abkommen getroffen, sie haben neben solchen auch wirtschaftliche Abmachungen getroffen und verschiedene andere Punkte über gutnachbarliche Beziehungen festgelegt«. Diese Punkte »nehmen wir gern an, sie können wir nicht ablehnen«.
Da ließ sich bereits eine Haltung der sowjetische Diplomatie erkennen, eingenommen auf der Konferenz von Genua und erkennbar im Vertrag von Rapallo mit Deutschland vom 16. April 1922, aber auch im Prinzip der friedlichen und gleichberechtigten Zusammenarbeit Sowjetrusslands mit der kapitalistischen Welt, das später den Namen »friedliche Koexistenz« erhalten sollte. Die Sowjetregierung war für einen Friedensschluss durch »offene Verhandlungen« und hatte dabei ihre formulierten »Friedensbedingungen keineswegs als ultimativ betrachtet«. Also Kompromissbereitschaft als Methode sozialistischer Außenpolitik.

Friedenskampf gleich Klassenkampf

Siebtens. Lenin wäre nicht der gewesen, der er immer war, nämlich der an Marx geschulte Revolutionär, wenn er nicht auch bei der Begründung dieses diplomatischen Dokuments den Zusammenhang von Friedenskampf und Klassenkampf hergestellt hätte. Er rechnete damit, »dass die klassenbewussten Arbeiter« Englands, Frankreichs und Deutschlands durch eigene revolutionäre Aktion »helfen werden, die Sache des Friedens und zugleich damit die Sache der Befreiung der werktätigen und ausgebeuteten Volksmassen von jeder Sklaverei und jeder Ausbeutung erfolgreich zu Ende zu führen«. Fünf Wochen später äußerte sich Lenin in dem kurzen Artikel »Um Brot und Frieden« noch deutlicher: »Der imperialistische Krieg, (…) der um die Verteilung der Beute, um die Beraubung der kleinen und schwachen Völker geführt wird, dieser schreckliche, dieser verbrecherische Krieg, der alle Länder ruiniert, alle Völker ausgepresst hat, dieser Krieg stellt die Menschheit vor ein Dilemma: Entweder wird die ganze Kultur geopfert, oder es muss auf revolutionärem Wege das kapitalistische Joch abgeschüttelt, die Herrschaft der Bourgeoisie beseitigt, die sozialistische Gesellschaft und der dauernde Friede erobert werden.«¹⁴ Vor diesem Dilemma steht die Menschheit heute noch oder – besser gesagt – wieder.
Es soll und kann hier nicht darüber gerichtet werden, inwieweit sich die verschiedenen sowjetischen Führungen nach Lenin unter Stalin und dessen Nachfolgern bis zu Michail Gorbatschow an die außenpolitischen Prinzipien Lenins gehalten haben. Eine Bilanz würde sicherlich gemischt ausfallen. Unzweifelhaft aber ist der enorme und opferreiche Anteil der Sowjetunion am Sieg über den deutschen und den japanischen Faschismus und an der Befreiung der europäischen und vieler asiatischer Völker, an der Überwindung des imperialistischen Kolonialsystems und an der Erhaltung des Friedens in Zeiten des Kalten Krieges.
Anmerkungen
1 Lenin, Werke, Bd. 26, S. 237
2 Ebenda, S. 239 – 247. Nicht ausgewiesene Zitate sind diesen Seiten entnommen.
3 »Die Aufgaben der revolutionären Sozialdemokratie im europäischen Krieg«, geschrieben nicht später als am 6. September 1914, in: Lenin, Werke Bd. 21, S. 1 f.
4 Ebenda, S. 4
5 Ebenda, S. 296 ff.
6 Lenin, Werke, Bd. 24,. S. 3 f.
7 Ebenda, S. 176 ff.
8 Lenin, Werke, Bd. 26, S. 45
9 Ebenda, S. 51
10 So werden die Friedensverträge der Siegermächte des Ersten Weltkriegs mit Deutschland (Versailles), Österreich (Saint-Germain), Bulgarien (Neuilly), Ungarn (Trianon) und dem Osmanischen Reich (Sèvres) genannt, weil sie in Orten der Umgebung von Paris unterzeichnet wurden.
11 Lenin, Werke, Bd. 26, S. 425
12 Lenin, Werke, Bd. 19, S. 233 f.
13 Lenin, Werke, Bd. 26, S. 323
14 Ebenda, S. 420
15 Ebenda, S. 387
Gregor Schirmer ist Verfassungsrechtler. An dieser Stelle schrieb er zuletzt am 11.5.2017 über die Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
(c) Junge Welt 2017
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