Thursday, August 8, 2013

Augsburger Religionsfriedens/ Friedensfest am 8. August könnte der Toleranz, dem Religionsfrieden und dem Völkerfrieden gewidmet sein - es scheint aber ein Fest der Beliebigkeit


Friedensstadt

Vorlesen
Die Verabschiedung des Augsburger Religionsfriedens im Jahr 1555 hat das Selbstverständnis der Stadt Augsburg entscheidend geprägt. Der Religionsfrieden war eine politisch-rechtliche Lösung für ein konfessionelles Problem. Er ermöglichte das friedliche Zusammenleben verschiedener, miteinander im Streit liegender christlicher Glaubensbekenntnisse im damaligen Reichsgebiet. Mit diesem Vertragswerk begann zugleich die Geschichte der Friedensstadt Augsburg und daraus leiten wir bis heute die Verpflichtung und den Auftrag für ein friedliches und konstruktives Miteinander in unserer modernen vielkulturellen und vielreligiösen Stadt ab.
Die Herausforderungen, die sich damals mit der friedlichen Koexistenz der beiden christlichen Konfessionen verbanden, liegen für die Stadt heute in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt, sowohl im Hinblick auf ethnische, kulturelle als auch  religiöse Prozesse und Dynamiken sowie den relevanten gesellschaftspolitischen Fragen unserer Zeit. Diese Prozesse aktiv zu gestalten, verstehen wir als die Aufgabe, die sich aus dem historischen Erbe der Stadt ableitet. Dem Selbstverständis als "Friedensstadt" trägt die Stadt mit dem Rahmenprogramm zum Augsburger Hohen Friedensfest und ganzjährig im Rahmen von vielfältigen eigenen und Zuschuss- oder Kooperationsprojekten sowie Veranstaltungen in Kultur, Sport, bildung, Wissenschaft und Soziales
Rechnung.

Hohes Friedensfest Augsburg

Vorlesen
Das Augsburger Hohe Friedensfest am 8. August ist ein staatlich anerkannter, auf die Stadtgrenzen Augsburgs begrenzter und somit weltweit einzigartiger Feiertag. Seinen Ursprung hat er im Jahr 1650, als die Protestanten Augsburgs erstmals ihre im Augsburger Religionsfrieden (1555) formulierte und im Westfälischen Frieden (1648) schließlich errungene Gleichberechtigung mit der Römisch-Katholischen Kirche feierten. Die Herausforderungen, die sich damals mit der friedlichen Koexistenz der beiden christlichen Konfessionen verbanden, liegen für die Stadt Augsburg heute in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt, ihren kulturellen sowie religiösen Prozessen und Dynamiken und den relevanten gesellschaftspolitischen Fragen unserer Zeit.
Das Programm zum Augsburger Hohen Friedensfest 2013 als Blätterkatalogzum Download

Das Programm zum Augsburger Hohen Friedensfest 2013 als pdf zum Download

»NIEMAND HAT DAS RECHT ZU GEHORCHEN« (Hannah Arendt)


Rahmenprogramm zum Augsburger Hohen Friedensfest 2013
21. Juli – 8. August


Ob Arabischer Frühling, Occupy-Bewegung, Stuttgart 21, Proteste gegen die Homo-Ehe in Frankreich oder Studentenproteste zur Abschaffung der Studiengebühren: Die Welt protestiert. Die kollektive, in der Öffentlichkeit vorgebrachte Äußerung von Widerspruch verbindet Menschen über politische, geographische, kulturelle, religiöse und sprachliche Grenzen hinweg. Dabei ist die Gruppe der Protestierenden so vielfältig wie unsere moderne Gesellschaft: nicht nur die sozialen »Außenseiter«, vor allem die gesellschaftliche Mitte geht auf die Straße, campiert auf öffentlichen Plätzen und schwingt die Protestfahne.
Was treibt die Menschen zwischen Wallstreet, Tahrir-Platz und Europäischer Zentralbank an sich öffentlich zu empören? Welche Kanäle nutzen sie, um ihre Unzufriedenheit zu äußern? Welche Rolle spielen die Kunst und die neuen Medien im Kontext der modernen Protestbewegungen? Welche Perspektiven und welches Entwicklungspotenzial birgt Widerspruch – für den Einzelnen und für die Gesellschaft?
Die bewegte Geschichte der Reformation, die für die Friedensstadt Augburg identitätsstiftend ist, zeigt, wie Auseinandersetzungen am Ende zu einer Einheit in Vielfalt führen können. Und so erinnert der paradox scheinende Ausspruch von Hannah Arendt »Niemand hat das Recht zu gehorchen« aus dem Jahr 1964 daran, dass nicht Gehorsam und das unreflektierte Verfolgen der Pflicht, sondern das ständige kritische Hinterfragen der eigenen Handlungen eine am Gemeinwohl orientierte Gesellschaft ausmacht.
Mit dem Schwerpunktthema Protest ist das Kulturprogramm zum Augsburger Hohen Friedensfest 2013 also ein Angebot an alle Augsburger*innen, sich mit einem spannenden zivilgesellschaftlichen Phänomen mit Friedens- und Konfliktpotential auseinanderzusetzen – und bei dieser Gelegenheit vielleicht auch mit den ganz persönlichen Ein- und Widersprüchen.
Neben den Programmpunkten mit Protest-Bezug haben auch in diesem Jahr viele bewährte Friedensformate ihren festen Platz im Veranstaltungsprogramm.

Wer dagegen ist, sollte mitfeiern!


1. Teil: US-Friedensrat "Das Schweigen der Friedensbewegung in Anbetracht der imperialistischen Militäreskalationen in Afrika und dem Nahen Osten ist unberechtigt und nicht hinzunehmen! "

Verlautbarung vom 20. März 2013


Übersetzung besorgt durch den AKF

Am Montag, den 25. Februar 2013 erklärte der US-Außenminister John Kerry, dass die Vereinigten Staaten die sogenannte „syrische Opposition“ direkt mit „nicht-tödlichen“ Waffen beliefern werden, mit dem Ziel, durch ein koordiniertes Vorgehen, die von Bashar al-Assad geführte Regierung zu stürzen. Darüber hinaus haben US-Verantwortliche erklärt, dass die Vereinigten Staaten die sogenannten „Freie Syrische Armee“ mit medizinischen Hilfsgütern und den für das US-Militär üblichen Feld-Fertiggerichten versorgen werden.
Mit diesem Schritt ist ein deutliches Zeichen hin zu einer Ausweitung der militärischen Intervention in Syrien gesetzt. Dies dürfte keine Verwunderung auslösen in Anbetracht des wohl bekannten US-amerikanischen Strategieplanes für einen “Neuen Nahen Osten“. Dieser Plan soll die US-Hegemonie im Nahen Osten ebenso sicherstellen wie deren vermeintliche  Anrechte auf seine Ressourcen.
Was allerdings erstaunt, ist das völlige Schweigen und die Inaktivität der Friedensbewegung angesichts der kriminellen Akte, die in aller Öffetnlichkeit gegenüber den Völkern des Nahen Ostens verübt werden, das Schweigen in Anbetracht der Verletzung des Friedens und der Sicherheit nicht nur der Region, sondern der ganzen Welt.



Nicht tödliche“ Unterstütztung für todbringende Intervention



John Kerry Rekurs auf die „nicht-todbringende“ Natur der Waffenlieferungen an die künstlich geschaffene beaffnete Syrische „Opposition“ ist ein grobschlächtige Lüge. In Wirklichkeit umfasst die US-Definition der „nicht-tödlichen Hilfe“, die im übrigen ständig ausgeweitet wird, „buchstäblich alles, das nicht von sich aus Menschen tötet, einschließlich Nachtschutzbrillen, Scharfschützenzielfernrohre, Schutzwesten, Kampfausbildung und sogar bewaffnete Mannschaftwagen!“1
Und dies ist nur die Spitze eines gewaltigen Eisbergs. Was die USA nicht offen liefern, wird über deren Stellvertreter Saudi Arabien, Katar, Jordanien und die Türkei an die „Rebellen“ geliefert.
Laut New York Times2 hat „Saudi Arabien einen umfangreichen Ankauf an Infanteriewaffen in Kroatien getätigt und diese auf stillen Wegen an die Anti-Regierungskräfte in Syrien geliefert. Diese Waffen flossen durch Jordanien und die ersten Lieferungen erreichten die „Rebellen“ im Dezember 2012.“ „Diese Waffen, die hauptsächlich an „armierte Gruppen“ verteilt worden sind, umfassten einen besonderen Typus von rückstoßfreien Gewehren aus Jugoslawien, ebenso wie Sturmgewehre, Granatwerfer, Maschinengewehre, Mörser, Schultergewehre , die nützlich sind im Kampf gegen Panzer und gepanzerte Fahrzeuge.“ Katar und Saudi Arabien haben die bewaffneten Banditen auch mit in den USA fabrizierten Boden-Luft -Raketen uasgestattet, die gegenüber der überlegenen syrischen Armee und Luftwaffe eingesetzt werden können. Angesichts der engen Verbindungen zwischen den USA, Katar und Saudi-Arabien ist es undenkbar, dass die Verschiffung solcher US-gefertigter Waffen an die Syrische Opposition ohne Zustimmung der USA erfolgt ist.
Darüberhinaus erfahren wir aus der „Asia Times“, dass HATAY, die südliche Provinz der Türkei, zur Heimat des FSA-Hauptquartiers 3 gemacht wurde, eingerichtet von Spezialkräften Katars.
Über die Türkei werden die FSA-Leute mit Waffen aus Libyen und modernster Kommunitaionsausrüstung der NATO beliefert.
Zusätzlich wurden seit Sommer 2012 entlang der jordanisch-syrischen Grenze 150 US-Militärplaner stationiert, dort wo die kroatischen Waffen in die Hände der „Rebellen“ gelangen sollen.4 Laut New York Times Bericht5 hat die CIA Waffenlieferungen an die Rebellen innerhalb der Türkei überwacht.
Dieser Stellvertreterkrieg gegenüber dem Syrischen Volk seitens der USA und seiner Marionetten in der Region hat bereits in der Syrischen Gesellschaft und in der Witschaft verheerende Schäden verursacht. Ein Experte gibt zu bedenken: “ Einem jüngsten Bericht des Syrischen Zentums Politische Foschung (SCOR) zufolge betragen die geschätzten Verluste der Landesökonomie innerhalb der zurückliegenden 22 Monate 48,4 Milliarden Dollar, was einem Äquivalent von 81,7 Prozent des Brutosozialproduktes von 2010 entspricht. Das geschätzte BSP ist im Jahre 2012 um 19,8 Proent rückläufig, dazu kommt ein Rückgang der Wirtschaftskraft um 35 Prozent seit Beginn der Kämpfe auch verschuldet durch die Sanktionen des Westens. Dem Bericht zufolge betragen die Verluste de Aktienkapitals des Landes 42 Milliarden. Hinzukommen die direkte Vernichtung von Anlagen, Ausrüstung und Gebäuden i mwerte von 20,8 Milliarden. Und um das Ganze zu toppen haben die US-gestützten „Rebellen“ die Betriebe im Umland von Allepo, sofern sie in ihre Hände gefallen sind, systematisch geplündert, Güter und Maschinen aus Fabriken entfernt, und sie über die Grenze in die Türkei verbracht.“6
Es ist vollkommen klar, dass ungeachtet aller offiziellen Dementis die Vereinigten Staaten bereits in einen todbringenden Krieg gegen Syrien verstrickt sind, ein Stellvertreterkrieg, der im Begriff ist, in eine dirkete Militärintervention zu münden.



Diese Eskalation der US-Militärintevention in Srien droht deshalb, wei ldie US-Politik die offensichtliche Tatsache einsehen musste, dass die gegenwärtige Syrische Regierung sich der Unterstützung eines großen Teils der Bevölkerung erfreut und es nicht möglich ist, diese Regierung mit Hilfe einer vom Westen und seinen regionalen Lakeien bewaffneten und finanzierten Lumpenbande von Söldnen zu stürzen . Wie die ehemalige US-Diplomatin Karen Koning Abu Sayd, Mitglied der UN-Mission zur Erkundung von Menschenrchtsverletzungen in Syrien kürzlich in einem Interview mit Radio CBS festellte, „gibt eine beträchtliche Anzahl von Bürgern, wenn nicht gar die Hälfte der Gesamtbevölkerung oder mehr, die hinter Assad stehen.“7
Nach mehr als 20 monatigem kriminellen Versuchen der USA, Syrien einen Regimewechsel zu verordnen, der 50 000 Tote und 700 000 Flüchtlinge zur Folge hatte, von denen nach UN-Angaben Zweidrittel Frauen und Kinder sind, sowie der Entwurzelung von mehr als zwei Millionen Menschen aus einer Gesamtzahl von 20 Millionen8, scheint eine Politikverschiebung in Richtung unmittelbarer militarischer Einmischung unvermeidlich zu werden, wenn die USA ihre hegemniale Macht über einen vollkommen unterworfenen „Neuen Nahen Osten“ durchsetzen will.

Terrorismus als Mittel zur Durchsetzung eines Regimewechsels in Syrien

Die Tatsache, dass die Regierung Obama die größte jemals staatlich geförderte Terrorkampagne fü reeinen Regimewechsel in Syrien inszeniert, steht derzeit außer Zweifel. In der Tat ist der sogenannte Volksaufstand in Syrien eine umfassend orchestrierte Terrokampagne, die von den USA, Frankreich, Saudi Arabien und Katar angeführt wird mit Hilfe verschiedener terroristischer Gruppen und Organisationen , die meisten von ihnen aus arabischen Länden. Sie umfassen Elemente der al-Qaeda, Jihadisten aus Afghanistan, Somalia und Pakistan und eine Handvoll Deserteure aus der Syrischen Armee.9
Folgt man der „Asia Times“, dann „repräsentieren die Syrer, die nach demokratishe nreormen verlangen nicht die überwältigende Mehrheit wie dies in Tunesien oder Ägpten der fall war. Mehr noch „die Vorkämpfer für Demokratie“ in der FAS sind nicht einmal alle Syrer … Al Qaeda Kämpfer sind bekanntermaßen ebenso unter den oppositionellen Kräften wie auch Söldner frisch von der „Libyschen Revolution“, einem weiteren guten Beispiel für Regimewechsel wie der „Arabische Frühling“ ja von westlichen Medien gekennzeichnet wurde.
Zu Beginn der „Aufstandsbewegung“ lud der Al Qaeda Häuptling Ayman Al Zawahiri selbst Al Qaeda Kämpfer und jeglichen sunnitischen Söldner ein, sich den Syrischen Oppositionskräften anzuschließen. Daher befinden sich die USA, die A-Qaeda, der Golf-Kooperationsrat und die NATO auf derselben Seite des Konflikts – bemüht darum, den Regimewechsel in Syrien voranzutreiben …“ Der Artikel der Asi Times fragt schließlich „Wo sind die Bilder eines friedlichen Protests? Es gibt sie nicht, weil es sich nicht, wie die westlichen Medien gerne hätten um eien demokratische Erhebung handelt, sondern um einen ausgewachsenen Bürgerkrieg, bei dem die „Rebellen“ nicht die Mehrheit des Volkes repräsentieren“10
Die Asia Times fährt dann fort, das terroristische Gesicht dieser erdichteten „Opposition“ zu beshreiben, deren Gesicht absichtlich dem Auge des westlichen Medienkonsumenten vorenthalten wird.
Es gib wenige Berichte über das Syrische Volk oder über dessen legitime Forderungen. Die Bilder, die wir bekommen, sind solche von Bombenattentaten und Mord, die ohne Belege der Assad Regierung in die Schuhe geschoben werden.
„Das letzte Massaker fand in Houla statt und ist eines der besten Beispiele für mediale Manipulation.

Übersetzung aus dem Englischen (insgesamt 23 Seiten im amerikanischen US-Original, siehe Web Seite des U.S. Peace-Council, wird  fortgesetzt am 09. 08. 2013)
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Jason Ditz, “Definition of ‘Non-Lethal Support’ Being Broadened,” February 26, 2013.
February 25, 2013.
Francois-Alexandre Roy, “Regime Change in Syria: A True Story,” 
Asia Times, July 6, 2012.
Ben Schreiner, “Washington’s Strategic Policy Shift on Syria: Edging Closer to Direct Military Intervention?” Global Research, Feb 28, 2013.
5 June 21, 2012.
6 Bill Van Auken, “Washington Escalates Syrian Bloodbath,” Global Research, March 01, 2013.
7 CBC Radio, Canada, February 18, 2013.
8 Finian Cunningham “West Moves in for Syrian Endgame and War on Iran,” Information Clearing House, December 6, 2012.
9 Noureddine Merdaci, “Road Map Drawn Up by Syrian Traitors to Serve Imperialists, Gulf Monarchies,” Information Clearing House, December 11, 2012.
10 Francois-Alexandre Roy, “Regime Change in Syria: A True Story,” 
Asia Times, July 6, 2012

Prof. Reinhard Merkel " Der Westen... hat in Syrien schwere Schuld auf sich geladen" (FAZ) /kritisch kommentiert


Unten stehender Beitrag zur Debatte wäre von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), dem Blatt  Nr. 1 der Konzernmedien, nicht publiziert worden, wenn er nicht zwiespältig wäre.  Behauptungen  des Strafrechtlers und Rechtsphilosophen Reinhard Merkel wie etwa: "Wohl kann man das Leben unter dem syrischen Diktator als eine Art Dauernotstand bezeichnen"  sind unsachlich, und stehen dem Strafrechtler nicht gut zu Gesicht,
Die Kapitelüberschrift:  "Das Völkerecht hilft uns hier nicht" ist irreführend. Sie widerspricht  allerdings dem Sinn des im folgenden Gesagten, nachdem  "Das Völkerrecht .. . jede militärische Unterstützung bewaffneter Aufstände in fremden Staaten prinzipiell verbietet".
Die Überschrift könnte  also von der FAZ, hinter der bekanntlich "immer ein kluger Kopf steckt", platziert worden sein.
Ob der unzutreffende Verweis auf "Assads brutales Zuschlagen gegen friedliche Demonstranten", das  ja angeblich die Protestwelle und dann die bürgerkriegsähnlichen Zustände ausgelöst hat und  dann anschwellen ließ, von  Professor Merkel stammt, ist natürlich auch nicht gesichert. Es relativiert in jedem Falle den vom Friedensrats-Mitglied Barbara Fuchs und von der "Achse des Friedens" weiter verbreiteten Beitrag von Prof. Merkel. Sehr spät kommt er allemal. Immerhin enthält er wichtige erhellende Informationen über die Rolle der USA und seiner Verbündeten in einem weiteren Land des Nahen Ostens nach Israel/Palästina, nach dem Irak, den Drohungen gegen Syrien und nach dem Angriff auf Libyen und seine Zerstörung als Staat.

Lesen Sie selbst:

Syrien: Der Westen ist schuldig
02.08.2013 Wie hoch darf der Preis für eine demokratische Revolution sein? In Syrien sind Europa und die Vereinigten Staaten die Brandstifter einer Katastrophe. Es gibt keine Rechtfertigung für diesen Bürgerkrieg.
Von REINHARD MERKEL
Der Westen, wenn diese etwas voluminöse Bezeichnung gestattet ist, hat in Syrien schwere Schuld auf sich geladen - nicht, wie oft gesagt wird, weil er mit seiner Unter- stützung des Widerstands gegen eine tyrannische Herrschaft zu zögerlich gewesen wäre, sondern im Gegenteil: weil er die illegitime Wandlung dieses Widerstands zu einem mörderischen Bürgerkrieg ermöglicht, gefördert, betrieben hat. Mehr als hun- derttausend Menschen, darunter Zehntausende Zivilisten, haben diese vermeintlich moralische Parteinahme mit dem Leben bezahlt. Und es werden viel mehr sein, wenn dieser Totentanz irgendwann ein Ende findet.
Diese Strategie ist eine Variante dessen, was seit der Invasion des Irak vor zehn Jah- ren „demokratischer Interventionismus“ heißt: das Betreiben eines Regimewechsels mit militärischen Mitteln zum Zweck der Etablierung einer demokratischen Herr- schaft. Im Irak besorgten die Invasoren das eigenhändig. Der Kriegsgrund wurde, wie wir wissen, zwischendurch umstandslos ausgewechselt: Waffen hin oder her - jeden- falls befreie man ein unterdrücktes Volk. Auch dieses Ziel rechtfertige den Angriff.
Die verwerflichste Spielart
Was in Syrien geschieht, ist eine dem Anschein nach mildere Form des Eingriffs, da sie den Sturz des Regimes dessen innerer Opposition überlässt, die von außen nur aufgerüstet - und freilich auch angestiftet - wird. In Wahrheit ist sie die verwerflich- ste Spielart: nicht so sehr, weil sie neben dem Geschäft des Tötens auch das Risiko des Getötetwerdens anderen zuschiebt. Eher schon, weil sie die hässlichste, in jedem Belang verheerendste Form des Krieges entfesseln hilft: den Bürgerkrieg.
Jedenfalls übernehmen die Intervenierenden die vermeintliche und absurde Rolle von Unschuldigen. Es ist ein suggestives Herabsetzen der Legitimationsschwelle für das eigene Handeln vor den Augen der Welt: Wir sind es nicht, die in Syrien töten; wir helfen nur einem unterdrückten Volk. So lässt sich offenbar eine Aura des Mora- lischen erschleichen. Rätselhaft ist, dass dies ohne nennenswerten Widerspruch ge- lingt.
Soweit ich sehe, ist schon die Grundfrage kaum gestellt, geschweige denn beantwor- tet worden: die nach der Legitimität der bewaffneten Rebellion in Syrien. Bei wel- chem Grad der Unterdrückung darf der berechtigte Widerstand gegen dessen Herr- schaft zum offenen Bürgerkrieg übergehen? Und war diese Schwelle in Syrien er- reicht, als die Unruhen begannen?
Die Lebens- und Leidenskosten
Denn war sie es nicht, dann war das Anheizen des Aufstands von außen verwerflicher noch als dieser selbst. Wie selbstverständlich scheint man vorauszusetzen, der legiti- me innere Widerstand gegen einen Diktator wie Assad schließe stets die Erlaubnis
zur Gewalt ein. Aber das ist falsch. Diskutabel wäre es allenfalls, wenn dabei nur das Verhältnis der Rebellierenden zu ihrem Unterdrücker und dessen Machtapparat im Spiel wäre. Dann ginge es allein um eine Art kollektiver Notwehr, und deren Recht- fertigung mag, je nach Art der attackierten Diktatur, ohne weiteres begründbar sein.
Seit Aristoteles erörtert die Rechtsphilosophie das Problem des Tyrannenmordes un- ter diesem Titel. Aber die Annahme, in einem Bürgerkrieg stelle sich die Frage von Recht und Unrecht nur mit Blick auf die Konfliktparteien, verfehlt das eigentliche Legitimationsproblem. Die Entfesselung flächendeckender Gewalt bedarf auch und vor allem einer Rechtfertigung gegenüber den unbeteiligten Mitbürgern. Sie mögen den Aufstand mit guten Gründen ablehnen, ohne deshalb Parteigänger des Despoten zu sein. Vielleicht haben sie Frauen und Kinder, um deren Leben sie im Bürgerkrieg fürchten müssen.
Dann hätten sie nicht nur ein Recht, sondern die moralische Pflicht, eine Rebellion, die ihre Schutzbefohlenen mit dem Tod bedroht, unbedingt zu verwerfen. Zehntau- sende Frauen und Kinder sind im syrischen Bürgerkrieg umgekommen. Was legiti- miert dessen Protagonisten, den Getöteten und deren Angehörigen ein solches Opfer zuzumuten?
Die Lebens- und Leidenskosten des syrischen Aufstands werden zu großen Teilen auf Dritte abgewälzt. Ist so etwas zu rechtfertigen? Wir kennen durchaus ein rechtsethi- sches Prinzip, das die Zumutung zwangssolidarischer Opfer für die Zwecke Dritter zu rechtfertigen vermag: das des „aggressiven“ Notstands, der ebendeshalb so heißt, weil er die Kosten einer Behebung eigener Not auf andere auch gegen deren Willen abzuschieben erlaubt.
Das kann natürlich nur in engen Grenzen zulässig sein. Wohl kann man das Leben unter dem syrischen Diktator als eine Art Dauernotstand bezeichnen. Aber wie im- mer man dann das Maß des solidarischen Mitleidens bestimmt, das unbeteiligten Dritten allenfalls aufgezwungen werden darf, und wie weit immer es in Krieg und Bürgerkrieg über das in einer friedlichen Gesellschaft zulässige hinausgehen mag, eines kann es ganz gewiss nicht gebieten: die Opferung des eigenen Lebens.
Man darf die Frage nicht ignorieren, weil einem die Antwort missfällt
„His life is the only one he has“, schreibt in anderem Zusammenhang der amerikani- sche Philosoph Robert Nozick. Das ist der Grund, warum niemand verpflichtet sein kann, es zwangssolidarisch herzugeben für fremde Ziele. Schließt das nicht für jeden gewaltsamen Aufstand die Möglichkeit einer Rechtfertigung aus? Kant verwarf jedes Recht zur Rebellion radikal, wenn auch primär aus anderen und schwerlich überzeu- genden Gründen. Die Antwort hängt davon ab, welchen Begriff von Rechtfertigung man gelten lässt. Der amerikanische Philosoph John Rawls hat 1971 in seiner „Theo- rie der Gerechtigkeit“ die Idee einer „unreinen“, einer „nicht-idealen“ Legitimation skizziert und sie in seinem Spätwerk „Das Recht der Völker“ (1999) weiterentwickelt.
Ohne eine solche Konzession der „reinen“ Vernunft an die normativ in höchstem Ma- ße unreine Sphäre des Bürgerkriegs wird wohl für kaum eines seiner historischen Beispiele eine Rechtfertigung zu haben sein. Außer Zweifel steht jedenfalls, dass die Schwelle dafür sehr hoch liegen muss. Nur in den seltensten Fällen extremer, etwa genozidaler Terrorherrschaft dürfte sie fraglos überschritten sein.
Und ebenfalls außer Zweifel steht, dass man die Legitimationsfrage nicht deshalb ignorieren darf, weil einem die Antwort missfällt. Entweder rechtfertigt das Ziel des syrischen Aufstands auch das Zwangsopfer des Lebens Unbeteiligter, die von der er- hofften besseren Zukunft nichts haben werden, oder er ist selbst illegitim und ver- werflich. 
Das Völkerrecht hilft uns hier nicht
Seine Unterstützung und Ermöglichung von außen wären dies dann freilich in noch weit höherem Maß. Das ist das vorrangige Problem. Ihm hätte sich die Syrien- Diskussion des Westens zu stellen, statt es hinter einer Wirrnis sekundärer politi- scher Kalküle und ungewaschener Sympathien für ferne „Freiheitskämpfer“ ver- schwinden zu lassen.
Das Völkerrecht hilft uns hier nicht. Es ist für die Frage einer Erlaubnis zum Bürger- krieg unzuständig. Deshalb enthält es auch keine einschlägigen Normen, wiewohl es aus guten anderen Gründen jede militärische Unterstützung bewaffneter Aufstände in fremden Staaten prinzipiell verbietet. Ein Vorwurf zu machen ist aber der politi- schen Philosophie. Seit Kant hat sie das Problem der Rechtfertigung des Bürgerkriegs auf befremdliche Weise vernachlässigt.
Deshalb fehlen heute, von tastenden Versuchen abgesehen, überzeugende Vorschläge einer begründeten Lösung. Dieses Defizit ist derzeit in dem konturlosen öffentlichen Gerede über die syrische Katastrophe fühlbar. Nur die Trompeter (Trompethiker) der „Realpolitik“ wissen wie stets Bescheid. Alle diese Überlegungen seien naiv und le- bensblind; schon Bismarck habe gewusst und so weiter. Aber naiv ist nur dieser Ein- wand. Naiv ist die Vorstellung, die Stabilität eines so komplexen Systems wie der heutigen Staatenwelt lasse sich dauerhaft über Macht, Drohung und Gewalt sichern, statt nach den Maßgaben einer internationalen Normenordnung, die in weltweit kon- sensfähigen Prinzipien gründet.
Schwere Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen auf beiden Seiten
Im Übrigen ist es deren genuiner Sinn, dass sie sich nicht nach einer tatsächlich ge- übten Praxis zu richten haben, sondern diese sich nach ihnen. Ja, es gibt keinen Krieg und erst recht keinen Bürgerkrieg, in dem nicht massenhaft Unschuldige getötet würden. Aber das ändert daran nichts: Wir brauchen bessere Gründe für eine Aufhe- bung unserer Normen als den Hinweis darauf, dass sie in einer bestimmten Sphäre stets gebrochen werden.
Was heißt das alles für den syrischen Aufstand? Assads Regime war und ist eine dü- stere Tyrannei. Weniger finster zwar als die mancher Golfstaaten, die plötzlich ihr Herz für den „demokratischen Wandel“, nämlich den in Syrien, entdeckt und ihn mit der Lieferung von Waffen an die Aufständischen zu einem Albtraum gemacht haben. Doch finster genug, um jederlei zivilen Widerstand zu rechtfertigen. Aber die Entfes- selung eines Bürgerkriegs mit hunderttausend Toten? Ganz gewiss nicht. Ich sehe nicht, dass auf dieses Verdikt ein vernünftiger Zweifel fallen könnte.
Schwere Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen haben beide Seiten des Konflikts in großem Ausmaß begangen. Aber dessen Beginn war auch und vor allem die Ausge- burt einer in hohem Grade verwerflichen Entscheidung der Rebellen: ihres Griffs zu den Waffen. Ja, ich kenne sämtliche Einwände. Erstens habe sich der zunächst fried- liche Protest erst radikalisiert, als ihn die Staatsmacht mit exzessiver Gewalt nieder- zuschlagen versuchte. Das ist wahr. Aber es wirft nicht den Schatten einer Rechtferti- gung ab für das anschließende Auslösen eines jahrelangen Gemetzels.
Ebendieses, so heißt es zweitens, sei aber am Anfang nicht einmal absehbar ge- schweige denn gewollt gewesen; es sei nichts als das Ergebnis der schieren Eskalation eines Konflikts zwischen brutaler Staatsmacht und legitimer Opposition. Das ist nicht wahr. Nach allen Kriterien sind sämtliche verheerenden Folgen der Gewaltaufnahme, ist jedes einzelne ihrer Opfer jedenfalls auch (und selbstverständlich nicht nur) den Rebellen anzulasten. Und an der Absehbarkeit dieser Folgen von Anfang an gibt es
schon deshalb keinen Zweifel, weil sie von zahlreichen Warnern vorhergesehen wur- den.
Aber ob man denn, so der empörte dritte Einwand, im Ernst behaupten wolle, nach Assads brutalem Zuschlagen gegen friedliche Demonstranten seien diese noch immer verpflichtet gewesen, friedlich zu bleiben, militärische Gegengewalt zu unterlassen und damit die Fortdauer der Tyrannei hinzunehmen? Ja, ebendies. Regime wie das Assads sind eine Geißel ihrer Völker. Aber Bürgerkriege sind eine schlimmere. Die Vorstellung, es gebe ein fragloses Recht, mit diesen jene zu beseitigen, ist eine merk- würdige moralische Verirrung.
Von hier aus fällt ein kaltes Licht auf das Verhalten des Westens - oder genauer, der drei westlichen Vormächte Vereinigte Staaten, Großbritannien und Frankreich, die als ständige Mitglieder des Weltsicherheitsrats eine besondere Verpflichtung gegen- über dem internationalen Frieden und der Normenordnung haben, die ihn sichern soll. Ich sehe ab von der maßlos schäbigen Politik Saudi-Arabiens, Qatars und der Türkei.
Weltöffentliches Augenwischen
Sie haben aus strategischen Gründen, die mit Iran, und nicht aus moralischen, die mit der syrischen Bevölkerung zu tun haben, sehenden Auges eine Bedingung der Katastrophe gesetzt: die Waffen, mit denen sie möglich wurde. Das alles ist offen- kundig. Einer Beglaubigung bedarf es nicht mehr. Zu reden ist aber von der sinistren, maskierten und dennoch offensichtlichen Unterstützung der drei westlichen Mächte für die völkerrechtswidrige Politik der unmittelbaren Einmischer. Schwerlich wäre deren externes Anheizen des Bürgerkriegs ohne ein wenigstens stillschweigendes Placet aus Washington möglich gewesen.
Ganz so stillschweigend war es übrigens gar nicht. Im März 2012 sagte der „Legal Adviser“ des amerikanischen Außenministeriums Harold Koh auf der Jahrestagung der amerikanischen Völkerrechtler, man „helfe und applaudiere“ der Arabischen Liga bei ihren „konstruktiven Schritten“ im Syrien-Konflikt. Diese bestanden schon da- mals in nichts anderem als in dessen militärischer Eskalation. Auch deshalb ist die Behauptung der amerikanischen Regierung, man habe die Rebellen stets nur mit „nichttödlichen“ Hilfsmitteln unterstützt, ein so offenkundig untauglicher Versuch des weltöffentlichen Augenwischens, dass man sich fragt, ob er selbst als Irreführung ernst gemeint sein kann.
Nicht weniger zynisch
Am 24.März 2013 erschien in der „New York Times“ unter der Überschrift „Waffen- lieferungen an syrische Rebellen ausgedehnt - mit Hilfe der CIA“ ein detailreicher Bericht. Er weist mehr als 160 Frachtflüge mit Kriegswaffen nach, die seit Anfang 2012 aus Saudi-Arabien, Qatar und Jordanien regelmäßig am türkischen Flughafen Esenboga entladen und von dort über die Grenze nach Syrien geschafft wurden - alle mit logistischer und vielfacher sonstiger Hilfe der CIA. Das zeige, konstatiert die Zei- tung nüchtern, dass die Vereinigten Staaten entgegen regierungsamtlichen Bekun- dungen ihren arabischen Verbündeten sehr wohl „auch bei der Förderung der tödli- chen Seite des Bürgerkriegs“ zur Hand gingen.
Anfang Juli kam, mitsamt probatem Vorwand, Obamas öffentliche Ankündigung, man werde den Rebellen nun direkt Waffen liefern. Das ist gewiss konsequent. Weni- ger zynisch ist es nicht. Das Ausmaß der französischen und der britischen Hilfe für die „tödliche Seite“ des Konflikts werden Historiker klären. Dass es unter dem der amerikanischen Unterstützung bleibt, ist unwahrscheinlich.
Dies alles ist trostlos. Und es wird noch trostloser, wenn man nur die tatsächlichen Erfolgsaussichten eines demokratischen Interventionismus bedenkt, der wie in Syri- en sein Ziel im Modus von Anstiftung und Förderung eines fremdstaatlichen Bürger- kriegs verfolgt. Sie liegen, das weiß man seit langem, bei nahezu null.
Die Gründe dafür sind wenig geheimnisvoll. In Studien über die Chancen militärisch erzwungener Regierungswechsel sind sie dargelegt worden. Rund hundert externe Umsturzversuche hat es seit den Napoleonischen Kriegen weltweit gegeben, darunter viele mit demokratischem Ziel.
Die wichtigsten Erfolgsindikatoren sind weder die Macht des Intervenienten noch das Maß seines Aufwands, sondern bestimmte Voraussetzungen im Zielstaat selbst: relative Homogenität seiner Bevölkerung, keine tiefen ethnischen oder religiösen Konflikte, Grad der Urbanisierung, hinreichend funktionierende Verwaltung, histori- sche Erfahrung mit demokratischen Institutionen, ökonomischer Wohlstand der Mehrheit der Gesellschaft - kurz: so ziemlich alles, woran es in Syrien fehlt. Das Land ist ein Musterfall dafür, dass jede Form des demokratischen Interventionismus schei- tern muss.
Hunderttausend Tote sind ein zu hoher Preis für eine erfolgreiche Revo- lution
Nimmt man hinzu, dass der Regimewechsel im Bürgerkrieg erzwungen werden soll, so verschärft sich diese Diagnose bis zum Aussichtslosen. Die jahrelangen Grausam- keiten, der davon entfesselte wechselseitige Hass, die unzähligen Opfer - all das wird eine tiefe Wunde hinterlassen, die sich in Generationen nicht schließen wird. Nichts von all den romantischen Erwartungen einer demokratischen, rechtsstaatlichen Zu- kunft, mit denen eine gutgläubige öffentliche Meinung hierzulande die Ambitionen der syrischen Rebellen verklärt hat, wird sich in absehbarer Zeit erfüllen. Vom Aus- gang des Mordens hängt das nicht mehr und hing es wohl niemals ab.
Das ist das letzte Element im Verdikt über den bewaffneten syrischen Aufstand. Die halbwegs vernünftige Erfolgsaussicht eines solchen Unternehmens ist mehr als ein bloß pragmatischer Gesichtspunkt. Sie ist eine genuine Bedingung seiner Legitimität. Nach allem, was sich derzeit sagen lässt, gibt und gab es sie für Syrien niemals. Hun- derttausend Tote sind ein viel zu hoher Preis für eine erfolgreiche demokratische Re- volution. Für eine erfolglose sind sie eine politische, ethische, menschliche Katastro- phe. Ich glaube nicht, dass die künftige Geschichtsschreibung den Westen vom Vor- wurf der Mitschuld daran freisprechen wird.
Reinhard Merkel lehrt Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.