Friedenspolitik ja, Gewaltverzicht ja, Kriegspropaganda nein!
So will es die UN-Charta. So schreibt es unser Grundgesetz vor. So verlangt es der von Deutschland ratifizierte "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" vom Dezember 1966 in
Artikel 20
(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
(2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.
Berufen wir uns auf diese völkerrechtlich verbindlichen Grundlagen. Fordern wir ein, sie zu achten und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Wehren wir uns gegen den um sich greifenden Rechtsnihilismus, dem es gefällt Recht und Gesetz für nicht zu erklären.
Lassen wir nicht zu, dass mittels schönfärberischer Sprachmanipulationen der Krieg doch wieder führbar gemacht wird.
Hören wir auf Bertolt Brechts "Bitten der Kinder"
(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
(2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.
Berufen wir uns auf diese völkerrechtlich verbindlichen Grundlagen. Fordern wir ein, sie zu achten und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Wehren wir uns gegen den um sich greifenden Rechtsnihilismus, dem es gefällt Recht und Gesetz für nicht zu erklären.
Lassen wir nicht zu, dass mittels schönfärberischer Sprachmanipulationen der Krieg doch wieder führbar gemacht wird.
Hören wir auf Bertolt Brechts "Bitten der Kinder"
Bitten der Kinder |
Die Häuser sollen nicht brennen. Bomber sollte man nicht kennen. Die Nacht soll für den Schlaf sein. Leben soll keine Straf sein. Die Mütter sollen nicht weinen. Keiner sollt müssen töten einen. Alle sollen was bauen. Da kann man allen trauen. Die Jungen sollen erreichen. Die Alten desgleichen. __________________________ Bertold Brecht (1898-1956) |