Monday, March 31, 2014

IFFF und Völkerrecht : UNO-Charta versus ATT (Arms Trade Treaty)

Halten wir uns zu oberst an die UN-Charta! Ihre Relevanz ist glasklar vorrangig und jeder versteht sie.


Die UN-Charta ist die international gültige UN-Verfasssung, auf die sich alle Mitgliedstaaten rechtsgültig verpflichtet haben. Nach unserer deutschen Verfassung (Artikel 25) hat dieses Rechtsgefüge Vorrang vor nationalem Recht. Rechtshierarchisch sind Verträge, auch internationale Verträge dem Normengefüge der UN-Charta bindend verpflichtet. Der ATT gehört in die Kategorie internationale Waffenkontrollabkommen und gilt erst dann als bindendes Recht, wenn er ratifiziert ist, ob das eventuell gar eine Ratifizierung aller Vertragsunterzeichner zur vorherigen Voraussetzung hat, wäre zu prüfen.**
Die UN-Charta, die Konstitution also, der völkerumspannenden Institution UNO ist aber, ob sie allzeit eingehalten wird und die nötige Beachtung findet oder nicht, bereits bindendes Rechtsgut. Die Präambel, aus der ich untenstehend zitiere, bringt das Bestreben und das Verlangen der Unterzeichnerstaaten im Namen ihrer Völker im Jahre 1945 ganz klar zum Ausdruck, nämlich:

„ … to save succeeding generations from the scourge of war, which twice in our life- time has brought untold sorrow to mankind, and to reaffirm faith in fundamental human rights, in the dignity and worth of the human person, in the equal rights of men and women and of nations large and small, and to establish conditions under which justice and respect for the obligations arising from treaties and other sources of international law can be maintained, and to promote social progress and better standards of life in larger freedom, AND FOR THESE ENDS to practice tolerance and live together in peace with one another as good neighbors, and to unite our strength to maintain international peace and security, and
to ensure, by the acceptance of principles and the institution of methods, that armed force shall not be used, save in the common interest, and
to employ international machinery for the promotion of the economic and social advancement of all peoples…"

In sofern, ist die Verfassung der UNO in ihrer Ganzheit auch Richtschnur für Friedenskräfte.
Wir als Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit, also als internationale NGO und vorrangig Friedensorganisation sollten uns immer wieder darauf berufen. Der Wunsch aller Völker ist immer noch derselbe und die Friedensbedrohung ist nicht geringer geworden. Wir müssen daher die Charta eben als "verpflichtende Richtschnur", als Leitmotiv, als Orientierungspunkt nutzen, gerade weil unsere Politiker das nicht tun.

Ich vermische und verwechsle da nichts. Ich vertrete eine Position, die allderdings durchaus nicht unumstritten ist, was mir nur zu bewusst ist. Die herrschende Meinung ist noch immer die Meinung der Herrschenden. Ich habe in diversen Geschichtslehrbüchern, in Lexika, in Textbüchern noch einmal nachgeschlagen. Meist wird dort das Völkerrecht minimiert, relativiert oder im militärischen Sinne umgedeutet. Ich war ja staatlich bestallte PW- und Geschichtslehrerin, von daher kenne ich vielfältige Quellen.

Die Charta ist aber für uns Friedensarbeiterinnen tägliches Arbeitswerkzeug und in der Tat nur so gut, wie wir Friedensorganisationen und wie die Völker sich dafür stark machen und sich darauf berufen. Wir müssen unsere Politiker in ihrem Tun und Lassen daran messen.

Der ATT* nun, dessen aktueller Rechststatus, bzw. den Stand seiner Ratifizierung anheim gestellt , ist, wie andere internationale Vertragsregelungen der UN-Charta rechtsnormenhierarchisch also nachrangig. ***Soll er aber doch in Kraft treten und wirksam werden! Dagegen scheint doch gar nichts zu sprechen, außer der Zögerlichkeit unserer Mächtigen. An der kriegerischen Poltitik ändern wird sich damit kaum etwas. Dies  ist aber möglich durch die strikte Beachtung der UN- Charta. Darauf, liebe Freundinnen, zielt mein Argument. Wir haben also eine größere Aufgabe, als uns um ein Einzelvertragswerk zu scharen! Wir müssen weiter schauen und denken.

Dazu kommt unbedingt, die notwendige, unumgängliche Beachtung der gegenwärtigen Konfliktszenarien und Friedensbedrohungen, die eben nichts mit dem Stand des ATT zu tun haben oder wenn, dann nur ganz marginal. 

Wir müssen Stellung gegen die Kriegsshysterie unserer Leitmedien beziehen. Das bedeutet, mutig und mit Sachverstand darauf hinzuweisen, dass die Krim (ähnlich wie einst Deutschland!) mit Russland und sogar nach eindeutigem Referendumsbeschluss und ohne Gewaltanwendung wieder vereinigt wurde und keineswegs annektiert, wie es allerorten unter falscher Bezugnahme auf Völkerrecht behauptet wird. Unsere Aufgabe als Frauenfriedens-Vereinigung  ist  hier Richtstellung. So sehe ich meine, wenn auch äußerst mühevolle Aufgabe. Es ist natürlich nicht leicht, gegen den scheinbaren Konsens der vordergründigen Mehrheit anzuschwimmen.
Dennoch ist es das friedenspolitische Gebot der Stunde.

Irene Eckert 31.03.14
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*Der Arms Trade Treaty (ATT) ist der Name eines multilateralen Vertrags, der den internationalen Handel mit konventionellen Waffen regeln soll. Am 2. April 2013 wurde das Abkommen verabschiedet, jedoch steht die Ratifizierung noch aus.[1] (WIKIPEDIA)
**Der Vertrag ist auf einer globalen Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vom 2. bis 27. Juli 2012 in New York ergebnislos verhandelt worden. Am 7. November 2012 beschloss die UNO-Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit, die Verhandlungen vom 18. bis 28. März 2013 wieder aufzunehmen.[10][11][12][13] Am 2. April 2013 wurde das Abkommen mit 154 zu 3 Stimmen bei 23 Enthaltungen verabschiedet und tritt nach Ratifizierung durch 50 UN-Mitgliedsstaaten in Kraft.

R E F E R E N C E :
United Nations Nations Unies HEADQUARTERS • SIEGE NEW YORK, NY 10017
TEL.: 1 (212) 963.1234 • FAX: 1 (212) 963.4879
ODA/40-2014/ATT-CSP1
Disarmament / First Committee / Arms Trade Treaty

The Secretariat of the United Nations presents its compliments to the Permanent Mission of ... to the United Nations and has the honour to communicate the following information regarding options for taking decisions on the preparation of the First Conference of States Parties of the Arms Trade Treaty (ATT).
A number of States have informally approached the United Nations Office for Disarmament Affairs (UNODA) requesting clarification on the process of decision- making regarding the ATT in the period prior to its entry into force. This question was seen as particularly relevant given the decision by the General Assembly (resolution 68/31) of 5 December 2013 “to remain seized of the matter”.
The main points raised would be how and by whom decisions will be taken with respect to the organization of the first Conference of States Parties (CSP1) which shall be convened within one year of the treaty’s entry into forceincluding its venue, duration, selection of the president of the conference, funding, and preparatory process.
Pursuant to the aforementioned request, the Secretariat of the United Nations has the honour to provide the following information.
  •   The ATT text does not provide guidance on how decisions should be taken prior to the convening of CSP1.
  •   In accordance with Article 17 of the ATT, CSP1 “shall be convened by the provisional Secretariat, established under Article 18, no later than one year following the entry into force of this Treaty”. The Treaty does not set out the modalities for setting up the provisional Secretariat.
  •   Consequently, a decision on the organization of CSP1 would also need to entail a decision on the provisional Secretariat. Without the provisional Secretariat there would be no convenor for the CSP. 

tymoshenko-calls-destroy-russia (videos with leaked phone call)

http://rt.com/news/tymoshenko-calls-destroy-russia-917/





Raymond Fredette
membre  associé
Centre interuniversitaire sur la science et la technologie
Université du Québec à Montréal
514 987-3000 #6583
bureau local  N-8260