Seit dem Staatsstreich in der Ukraine vom 22. Februar 2014 und insbesondere im Zuge der Entwicklungen auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim hat in den USA, den NATO- und EU-Ländern eine politisch-mediale Kampagne Fahrt aufgenommen, in der Rußland und insbesondere der Präsident Wladimir Putin hysterisch der rücksichtslosen Großmachtpolitik und des völkerrechtswidrigen »Landraubs« bezichtigt wird. Seitens der Regierungen der führenden NATO-Staaten wird die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation als »völkerrechtswidrige Annexion« gebrandmarkt. Mit dieser Kampagne soll der tatsächliche Charakter der Krise um die Ukraine als eines antirussischen Manövers verschleiert und weitere feindliche Akte gegenüber der Russischen Föderation psychologisch vorbereitet werden.
Zunächst muß es erstaunen, daß Länder, die bis heute eine Vielzahl von fortgesetzten Völkerrechtsbrüchen begehen – darunter der Ãœberfall auf die Bundesrepublik Jugoslawien 1999, die Invasion Afghanistans 2001 und des Irak 2003, die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit des Kosovo 2008 –, derart offensichtlich mit anderem Maß messen, wenn sie das Handeln Rußlands beurteilen.
Dieselben, die weismachen wollen, daß deutsche Sicherheitsinteressen im weit entfernten Afghanistan verteidigt werden, sprechen Rußland das Recht ab, seine unverkennbaren Sicherheitsinteressen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wahrzunehmen. Und das sogar angesichts des eklatanten Unterschieds, daß zur Verteidigung deutscher Interessen in Afghanistan ein Oberst Klein ein Massaker an über 100 Zivilisten befiehlt, während der Anschluß der Krim an die Russische Föderation ohne eine einzige gewalttätige Handlung seitens Rußlands im Einvernehmen mit der großen Bevölkerungsmehrheit auf der Krim vonstatten ging.
Dieselben, die das Kosovo auf Grundlage einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung der Provinzregierung gegen den Willen der legitimen serbischen Zentralregierung anerkannt haben, sprechen der Russischen Föderation das Recht ab, den durch ein Referendum mit für sich sprechendem Ergebnis geäußerten Wunsch der Krim-Bevölkerung auf Eingliederung nachzukommen, in einer Situation, in der eine legitime ukrainische Zentralregierung nicht existiert.
NATO-inspirierter Putsch
Die Argumente, mit denen Rußland Völkerrechtsbruch nachgewiesen werden soll, gehen abstrakt von der Prämisse aus, daß Rußland aus heiterem Himmel ein Stück eines souveränen Staats abgetrennt hätte. Was war dagegen wirklich in der Ukraine geschehen? Durch einen gewalttätigen Putsch wurde die rechtmäßig gebildete und international anerkannte Regierung in Kiew gestürzt. NATO-treue Kräfte unterstützten diesen Gewaltakt über verschiedene Kanäle. Der »Ãœbergangsregierungschef« Arsenij Jazenjuk etwa ist ein notorischer NATO-Kollaborateur. Die Mithilfe des Militärpaktes stellte eine verdeckte Aggression gegen die Ukraine dar. Sofort zeigte sich, daß die Putschregierung über große Teile des Landes keine Kontrolle hat. Trotzdem wurde sie im Eilverfahren von den USA, den NATO- und EU-Staaten als legitime Vertretung der Ukraine anerkannt.
Die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine wurde durch die Regierungen von NATO-Mitgliedsstaaten verletzt. Denn es waren die USA, das nordatlantische Bündnis und die EU, die dadurch faktisch einen Teil der Ukraine unter ihren Einfluß unter Bruch des Völkerrechts und der ukrainischen Verfassung brachten. Die »Ãœbergangsregierung« in Kiew wurde von niemandem gewählt, sondern mit ungesetzlichen, gewalttätigen Mitteln an die Stelle der alten Staatsführung gesetzt. Schon schließt die EU mit den Putschisten den ersten Teil eines Assoziierungsabkommens, einen völkerrechtlichen Vertrag, der sogar die »Integration« der Ukraine in die militärischen EU-Strukturen beinhaltet. Und das, obwohl andere Landesteile noch von den bisherigen legitimen Staatsorganen kontrolliert werden. Dies ist nichts anderes als eine faktische Abtrennung der Westukraine durch die genannten westlichen Länder. Sie sind es, die in Wahrheit »Fakten schaffen«, ein Vorwurf, den sie unentwegt an Rußland richten.
Unter diesen Umständen kann man bei der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation nicht von einer Annexion sprechen. Sie stellt den freiwilligen Beitritt des verbliebenen souveränen Teils der Ukraine zu Rußland dar. Denn die Krim war der einzige Landesteil, in dem nach dem Putsch noch unumschränkt die verfassungsmäßige Ordnung herrschte. Da sowohl die Bevölkerung der Krim als auch die strategischen Interessen Rußlands im Schwarzen Meer durch die Kiewer Ereignisse bedroht wurden, war schnelles Handeln geboten. Konsultationen mit den westlichen »Partnern« erübrigten sich, da diese bereits ohne Rücksicht auf Rußland und die ukrainische Bevölkerung unter Verweigerung jedes Dialogs den Staatsstreich unterstützt, die Putschregierung anerkannt und die Krim sowie Rußland unter Zugzwang gesetzt hatten.
Ohne Beitritt der Krim zur Russischen Föderation wäre, wie Putin in seiner Rede am 18. März 2014 sagte, in Sewastopol, »der Stadt des russischen Ruhms, (…) die NATO-Flotte aufgetaucht, was eine nicht nebulöse, sondern eine ganz konkrete Gefahr für den gesamten Süden Rußlands bedeutet hätte« (siehe auch jW-Schwerpunkt vom 19.3.2014). Als Lüge der westlichen Staaten entpuppt sich auch die Behauptung, dem Beitritt der Krim zur Förderation sei eine russische »Invasion« vorausgegangen. Die Schwarzmeerflotte war bekanntlich gemäß einem gültigen Vertrag zwischen Rußland und der Ukraine in Sewastopol stationiert, ersteren war die Unterhaltung eines Truppenkontingents bis zu einer Stärke von 25000 Mann auf der Krim gestattet. Für Behauptungen, daß diese Zahl nach dem Kiewer Putsch überschritten wurde, fehlen die Beweise; Moskau bestreitet es.
Das Wichtigste aber ist: Die russischen Soldaten befanden sich nicht nur rechtmäßig, sondern mit Zustimmung der regionalen Autorität und mit Wohlwollen der Bevölkerung auf der Krim und verhielten sich vollkommen friedlich. Während der angeblichen »Invasion« kam es zu keiner einzigen Gewalttat, nicht einmal zu einer gegnerischen Provokation. Das ist ein Beweis dafür, wie groß die Verbundenheit mit den östlichen Nachbarn bei den Bewohnern der Krim ist.
Als weiterer Beleg für eine russische »Invasion« wurden die Selbstverteidigungskräfte in der Autonomen Republik Krim präsentiert. Sie bezogen unmittelbar nach dem Kiewer Putsch Posten vor öffentlichen Gebäuden und militärischen Einrichtungen mit dem klaren Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung gegen die Putschisten zu verteidigen. Da sie Uniformen »ohne Erkennungszeichen« trugen, stand für den Westen fest, daß es sich um russische Soldaten handeln müsse. Hingegen wurden die »Demonstranten auf dem Maidan« in Kiew, die in ihrer Mehrheit ebenfalls Uniformen ohne Erkennungszeichen trugen, nicht als NATO-Soldaten identifiziert.
Moskau betonte, daß es keine Kommandogewalt über die Selbstverteidigungskräfte der Krim habe. Das Entscheidende ist aber wiederum: Diese agierten im Einvernehmen mit der großen Bevölkerungsmehrheit und nicht, wie die Schläger in Kiew, zum Sturz, sondern zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Es ist ein vortreffliches Beispiel für die Doppelzüngigkeit westlicher Hetzmedien, wenn sie den blutigen Putsch in Kiew als Durchbruch der Demokratie feiern und gleichzeitig den rein passiven Schutz der Staatsorgane auf der Krim als russische Intervention brandmarken.
Völkerrecht: Krim und Kosovo
Von Jugoslawien bis Syrien führen USA, NATO und EU ununterbrochen Kriege – immer unter demonstrativer Mißachtung und Verletzung des Völkerrechts. Jetzt plötzlich geben sie sich als dessen Gralshüter und beschwören im Stundentakt die »territoriale Integrität der Ukraine«. Der Deutsche Freidenker-Verband hat immer wieder die Verteidigung des Völkerrechts als vordringliche Aufgabe der Antikriegsbewegung bezeichnet und hält daran auch angesichts des scheinbaren Rollenwechsels des nordatlantischen Bündnisses fest. Während Exbundeskanzler Gerhard Schröder inzwischen unumwunden zugibt, mit der NATO-Aggression 1999 gegen Jugoslawien internationales Recht verletzt zu haben (wenn auch seine fällige Selbstanzeige noch aussteht), beharrt die Mehrheit der Kommentatoren darauf, daß die NATO im Kosovo »das Richtige« getan habe, worauf sich Rußland aber nicht berufen könne, da die Situation auf der Krim eine völlig andere sei.
Tatsächlich sind beide Fälle verschieden – nur aus den gegenteiligen Gründen, wie sie die Kriegstreiber behaupten. Grundsätzlich gilt, daß das Völkerrecht eine Sezession nicht verbietet und kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthält. In diesem Sinn zitierte Putin in seiner Rede vom 18. März 2014 das Memorandum der USA vom 17. April 2009 an den Internationalen Gerichtshof zu Kosovo: »Unabhängigkeitserklärungen können, wie das auch häufig passiert, das innere Recht verletzen. Aber das bedeutet nicht, daß dadurch das Völkerrecht verletzt wird.«
Gleichwohl das Völkerrecht eine Sezession als innerstaatliche Angelegenheit betrachtet, erlaubt es keiner Gruppe, sich von dem bisherigen Staat ohne dessen Einvernehmen zu lösen. Jedoch war bei der ausländischen Aggression gegen die Ukraine keine legitime und handlungsfähige Autorität dieses Landes mehr vorhanden, die dem Beitritt der Krim zur Russischen Föderation hätte widersprechen können, ein Beitritt, der ja gerade als Schutzmaßnahme gegen eben diese Aggression vorgenommen wurde.
Was das Völkerrecht ausdrücklich verbietet, ist die Veränderung der Gebietshoheit eines souveränen Staates mit Hilfe einer ausländischen Aggression. Im Kosovo haben USA und NATO zunächst eine Terrororganisation aufgebaut, bewaffnet und trainiert, reaktionäre islamistische Söldner eingeschleust und dann als Luftwaffe dieser Terrororganisation einen 79tägigen völkerrechtswidrigen Bombenkrieg gegen Jugoslawien geführt. Trotzdem blieb ihr militärischer Erfolg begrenzt, und sie mußten im Friedensabkommen die territoriale Integrität des angegriffenen Staates einschließlich Kosovo zugestehen, und dies mit der Resolution des UN-Sicherheitsrates (UNSCR) 1244 besiegeln.
Unter ihrem militärischen Schutz ließ die NATO »ethnische Säuberungen« der serbischen Provinz Kosovo und Metohija geschehen und erhob Mafiastrukturen zur »Regierung« eines Separatstaates, dessen internationale Anerkennung sie seitdem organisiert. Diese Sezession ist ungültig von Anbeginn, weil sie durch einen ausländischen Aggressionskrieg initiiert wurde und weil sie gegen die gültige Resolution UNSCR 1244 verstößt. Gegen die Krim oder die Ukraine fand weder ein Angriffskrieg statt, noch läßt sich dem Völkerrecht irgendeine Regel entnehmen, welche die immerwährende Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine gebietet. Tatsächlich hat sich die Bevölkerung der Halbinsel in einem Akt nationaler Selbstbestimmung als Staatsteil der Ukraine verselbständigt und als eigener souveräner Staat konstituiert. Der erfüllte alle völkerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung de jure durch andere Staaten. Keine völkerrechtliche Regel verbot der Russischen Föderation, der Bitte des neuen Staates um Aufnahme in ihren Verband zu entsprechen. Deshalb ist die Abtrennung des Kosovo von Serbien völkerrechtswidrig, die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation hingegen nicht.
Alles, was in den vergangenen Wochen auf der Krim geschah, bis hin zum Beitritt zur Russischen Föderation und der nun ihren Gang gehenden Eingliederung, war eine Reaktion auf den Putsch in Kiew und die Negation der Souveränitätsrechte der Ukraine durch NATO und EU. Diese Reaktion war zu erwarten und von den ausländischen Förderern des »Euromaidan« bewußt kalkuliert, einschließlich der als »Strafe« gegen Rußland verhängten Sanktionen und der »Verschärfung des Tonfalls«, was zunächst nur eine zunehmende Aggression auf der Kommunikationsebene bedeutete.
Moskaus Interessen
Immer mehr droht eine direkte militärische Aggression der NATO gegen Rußland, und dies ist nichts anderes als die Perspektive des Weges in einen neuen Weltkrieg. Im Unterschied zur Ära vor 100 Jahren, als sich im Ersten Weltkrieg zwei feindliche Bündnisse gleichermaßen räuberischer Großmächte mit dem Ziel der Neuaufteilung der Welt bekriegten, bilden heute die historischen Zentren des Imperialismus USA, EU und Japan ein globales Bündnissystem. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die innerimperialistischen Widersprüche und die Konkurrenz verschwunden wären, daß die Beteiligten nicht versuchten, sich zu Lasten der anderen Vorteile zu verschaffen. Die sogenannte Triade unter Führung Washingtons verfolgt seit dem Untergang der sozialistischen Staaten Europas eine Strategie zur Errichtung einer neuen Weltordnung.
Die in diesem Rahmen entfesselte Serie von Interventionen und Aggressionen richtet sich gegen Länder, die in dieser Konstellation als die »Rivalen« (Rußland, China, Indien, Brasilien etc.) und/oder »Störer« (Jugoslawien, Nordkorea, Syrien, Iran, Kuba, Venezuela etc.) in Erscheinung treten.
Schon die imperialistische Destabilisierung Syriens, das den einzigen Mittelmeerstützpunkt der russischen Marine beherbergt, ist nicht zuletzt gegen Rußland gerichtet. Die Ãœbernahme der Ukraine ist aber in erster Linie eine Kampfansage an das Land. Die feindlichen Handlungen der NATO – Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999, NATO-Osterweiterung, Raketenschild, politische Unterstützung des georgischen Angriffs auf Südossetien 2008 – haben mit der Einkreisung der Krim eine neue Qualität erreicht, indem zum ersten Mal eine tragende Säule der russischen Sicherheitsarchitektur bedroht wurde.
Analog zu den vergangenen Kriegen versuchen die Propagandisten der NATO-Länder der Bevölkerung einzutrichtern, daß die Aggression in Wahrheit eine Verteidigung gegen Rußland sei, das sie als den eigentlichen Aggressor darstellen.
Die Friedenskräfte sind aufgerufen, sich über den wirklichen Zusammenhang klar zu werden und konsequent darüber zu informieren. Solche Aufklärung muß auch die kategorische Absage an alle Auffassungen einschließen, nach denen Rußland wenigstens eine »Teilverantwortung« für die Eskalation der Krise trägt. Es wird von vielen, die ehrlich die NATO-Aggression ablehnen, bekundet, daß Rußland ja prinzipiell »nicht besser« sei, da es ja auch nur seine Interessen verfolge.
Welche Absichten verfolgt die Russische Föderation? Deren oberstes Interesse ist Stabilität sowohl im Inneren als auch in den internationalen Beziehungen. Zu dieser Stabilität ist auch der Erhalt seiner Sicherheitsarchitektur notwendig, weshalb Moskau besonderen Wert auf die Stabilität von Ländern legt, die russische Militärstützpunkte beherbergen. Das Land hat weiterhin ein Interesse an der Entwicklung seiner Wirtschaft. Dieses deckt sich mit den zuvor genannten, da die russische Ökonomie Sicherheit und Stabilität benötigt. Insgesamt handelt es sich also um eine Art von Interessen, die zu haben und zu verfolgen man keinem Land vorwerfen kann.
Aber auf welche Weise werden sie von der Russische Föderation verfolgt? Überfällt und besetzt Rußland andere Nationen, wie es die NATO tut? Finanziert, bewaffnet, beherbergt und bildet es Terroristen aus, die in fremden Ländern Massaker an der Zivilbevölkerung verüben, um sie ins Chaos zu stürzen, wie es derzeit eine Koalition aus USA, NATO- und Golfstaaten in Syrien tut? Stranguliert Moskau andere Staaten eigenmächtig mit Sanktionen, um ihnen seinen Willen aufzuzwingen? Gibt Putin wöchentlich eine Liste mit Personen frei, um sie mittels Drohnen auf dem Territorium fremder souveräner Länder zu eliminieren, wie es Barack Obama macht? Entert Rußland wie Israel auf internationalen Gewässern Schiffe, die unter der Flagge fremder Länder fahren?
Rußlands Politik zur Wahrung seiner genannten Interessen war bisher von Zurückhaltung und Zugeständnissen geprägt. Wo einer feindlichen Maßnahme etwas entgegengesetzt werden mußte, schöpfte das Land niemals auch nur annähernd das Arsenal der legitimen Gegenmaßnahmen aus. Seine Interessen decken sich mit dem Friedenswillen des größten Teils der Menschheit. Die Friedenskräfte müssen diese Tatsache anerkennen.
Solidarität mit Rußland
Die Perspektive eines Krieges mit Rußland trägt für Deutschland und Europa apokalyptische Züge. Die einzige Chance zur Verteidigung des Friedens besteht in der Annäherung an Rußland. Die Russische Föderation ist die Schutzmacht des Friedens in Europa. Dies ist die praktisch wichtige Erkenntnis, die der ständig verstärkten antirussischen NATO-Propaganda entgegengesetzt werden muß.
Nur an der Seite Rußlands kann ein dritter Weltkrieg verhindert werden. Nur in Solidarität mit dem Land kann die Friedensbewegung, gerade in Deutschland, wieder zu einem ernst zu nehmenden Faktor werden. Nur im Bündnis mit ihm hat unsere Forderung »Deutschland raus aus der NATO – NATO raus aus Deutschland« eine realistische Chance, perspektivisch durchgesetzt zu werden. Eine halbseidene Position der »Ã„quidistanz« irgendwo in der Mitte zwischen der NATO und Rußland war noch nie so falsch und gefährlich wie jetzt. Sie lähmt vor allem den Widerstand gegen den Krieg. Denn wenn nicht entschieden die Lüge, daß von Rußland eine Bedrohung ausgehe, zurückgewiesen wird, dann bleibt die zentrale und psychologisch wirksamste Begründung für die Kriegseskalation der NATO im Raum stehen.
Angesichts der Gefahr, von einem Krieg selbst in Mitleidenschaft gezogen zu werden, sind gerade in Deutschland mehr Menschen von den antirussischen Kampagnen alarmiert, sie interessieren sich für die Wahrheit über solch lebenswichtige Zusammenhänge. Umfragen und Kommentarspalten belegen, daß die große Mehrheit der Bevölkerung den westlichen Konfrontationskurs gegen Rußland ablehnt. Hieran kann und muß die Aufklärung anknüpfen.
Sebastian Bahlo ist Referent für Internationale Solidarität, Klaus Hartmann Bundesvorsitzender und Klaus von Raussendorff Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen des Deutschen Freidenker-Verbandes.