Friedensarbeit muss sich vor allen anderen Dingen einer akkuraten Sprache befleißigen, präzise Forderungen formulieren und den richtigen Gegner ins Visier nehmen
Es ist gut, wenn sich viele Menschen für eine Politik des Friedens aussprechen, sich dafür versammeln und dafür auf die Straße gehen. Es ist noch besser, wenn diese Menschen mit konkreten Forderungen an das gewählte politische Personal aufwarten. Dieses Personal ist auf die Verfassung vereidigt, auf dieser Plattform ist es zur Rechenschaft zu ziehen. Zu fordern ist demgemäß der Respekt vor dem, was unser Grundgesetz gebietet:
Unsere Armee samt entsprechender Ausrüstung hat sich auf ihre Aufgabe, nämlich die der Landesverteidigung zu beschränken.
Die Sicherung von Handelsrouten, Rohstoffvorkommen und selbst Terrorismus-Bekämpfung gehört zu diesen Aufgaben nicht.
Militärbündnisse, die uns in fremde Kriege verstricken, sind als verfassungswidrig anzuprangern und damit abzulehnen.
Waffenexport in Krisengebiete ist zu unterbinden.
Unsere Soldaten und unsere Militärausrüstung sind aus Krisengebieten abzuziehen.
Sogenannte "Patriot"-Raketen im hochexplosiven türkisch-syrischen Grenzgebiet sind sofort zurückzuholen.
Die Ausrüstung unserer Armee zum Zwecke der unmittelbaren Landesverteidigung hat sich auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Waffenproduktion darf nicht um des Profites wegen betrieben werden, da daraus ein Interesse am Kriegführen erwächst.
Die Zulassung von ausländischen Militärbasen, von denen aus Kriege ermöglicht werden, ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Diese schreibt zwingend vor, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf.
Die Lagerung von Massenvernichtungswaffen, also auch Atomraketen ist auf deutschem Boden demgemäß nicht zulässig.
Jegliche Einrichtung, die es fremden Mächten ermöglicht, von deutschem Boden aus Krieg zu führen, ist spätestens nach der Beendigung der Blockkonfrontation definitiv als obsolet zu betrachten. Ihr ursprünglich vetogegebener Sinn bestand ja darin zu verhindern, dass Deutschland erneut kriegerische Händel beginnt.
Der Zweiplusviervertrag, der die sogenannte deutsche Wiedervereinigung besiegelt hat, ist völkerrechtlich ein Friedensvertrag. Spätestens mit diesem Vertrag wurde die deutsche Souveränität wiederhergestellt. Deutsches Führungspersonal ist also seither nurmehr den eigenen Staatsbürgern gegenüber verpflichtet und hat nicht vor ausländischen Mächten zu buckeln.
Wo diese dennoch der Fall ist, muss dies als Übertretung von Recht und Völkerrecht und als Fehlverhalten gegenüber dem deutschen Volk angeprangert werden.
Friedenspolitik beginnt im Kopf, beginnt mit Bewusstheit, wie es bereits in der Präambel der UNESCO-Charta richtig heißt, dient die Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) dem Ziel,
»durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der "Rasse"*, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind.«
Dieses Dokument, wie auch die Charta der Vereinten Nationen und viele kostbare Folgekonventionen bindet unser regierendes Personal.Wichtig ist für unser aller politisches Wirken auch das Vorwort der UNESCO Charta vom November 1945, das in der neuesten deutschen Übersetzung nicht mitgeliefert wird. Hierin heißt es,
"That since wars begin in the minds of men, it is in the minds of men that the defence of peace must be constructed." (dt. "Da Kriege in den Köpfen und Herzen der Menschen ihren Ausgang nehmen, muss die Verteidigung des Friedens such dort beginnen" Übersetzung AKF)
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