Thursday, October 30, 2014

Anti-Terrokampf: UN-Sicherheitsrats-Resolution 2178 vom 24. 09. 2014 von deutschem Völkerrechtler für naiv erklärt, seltsam!

UN-Sicherheitsrat verabschiedet Resolution zu IS

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New York.Im Kampf gegen die Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am Mittwoch einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der die UN-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden sollen, Reisen zu terroristischen Zwecken zu unterbinden. Zudem sollen Finanzierungsmöglichkeiten für extremistische Gruppierungen beschränkt werden. Die Sitzung des Sicherheitsrates hatte unter dem Vorsitz des US-Präsidenten Barack Obama stattgefunden. Dieser hatte die Weltgemeinschaft zuvor zu einem gemeinsamen Kampf gegen den IS aufgerufen. Die Gruppierung müsse zerstört werden, so der US-Präsident. Verhandelt werden könne mit den Terroristen nicht, sie verstünden nur die Sprache der militärischen Stärke.
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Völkerrechtler: UN-Resolution zur Terror-Bekämpfung “naiv”

Berlin. Der Göttinger Völkerstrafrechtler Kai Ambos hat die neue, am 24. September einstimmig verabschiedete Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrats, die zur Verfolgung von Terror-Tourismus verpflichtet, kritisiert: Dass sie keine Definition des Terrorismus enthalte, sei “angesichts der seit dem 11. September 2001 zunehmenden Instrumentalisierung des Terrorismusbegriffs zur Bekämpfung der politischen Opposition und der mehrheitlich autoritären Ausrichtung der UN-Mitgliedstaaten geradezu naiv”, so Ambos in einem Beitrag für die F.A.Z. . “Oder es ist eben eine infame Strategie dieser autoritären Staaten, sich die Unterdrückung ihrer innerstaatlichen Opposition nun auf höchster völkerrechtlicher Ebene absegnen zu lassen.” (Aha, worauf das wohl hinaus will? Nun ja, Damaskus soll an den Pranger nicht die Terroristen, die es im Auftrag anderer bedrängen. meint die bloggerin)
Die Staaten sollen die Ein- oder Ausreise “ausländischer terroristischer Kämpfer” verhindern. Die Resolution verlangt insoweit “glaubwürdige Informationen” als Grundlage eines “begründeten Verdachts”, dass die betreffende Person einen terroristischen Zweck verfolgt. Die damit geforderten verschärften präventivpolizeilichen Maßnahmen dürfen aber nicht zu einer stereotypischen Diskriminierung führen. “Das klingt gut, aber wenig realistisch”, meint Ambos in der Zeitung. “Wie soll denn ein Grenzbeamter eine innerlich gebliebene terroristische Absicht erkennen, wenn nicht auf der Grundlage bestimmter Äußerlichkeiten – langer Bart, Talar, Koran im Gepäck -, also aufgrund einer täterstrafrechtlichen Diskriminierung?” Bedenklich sei auch, dass die UN-Staaten ihre Fluglinien dazu verpflichten sollen, Vorabinformationen zu ihren Passagieren an die Einreisestaaten zu übermitteln. “Diese Verpflichtung hat schon zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu Konflikten geführt, und auch insoweit stellt sich die Frage, wer nach welchen Kriterien darüber entscheiden soll, ob die Personalien eines Passagiers übermittelt werden.” +++ fuldainfo
fuldainfoQUelle:

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