Am 26.08.2013 behauptete US-Außenminister
Kerry in Washington vor der Öffentlichkeit:: „Die USA haben
keine Zweifel am Einsatz von Chemiewaffen gegen Zivilisten in Syrien.
Es sind Chemiewaffen eingesetzt worden“, und kündigte eine
Reaktion von Präsident Barack Obama an. Der tödliche Angriff mit
Giftgas sei eine "moralische Obszönität" und "nicht
zu leugnen".
Er kündigte an, dass Präsident Obama die
Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen werde. Seine Vermutung,
dass die Regierungstruppen über ein Chemiewaffen- arsenal, die von
den USA-Rüstungsfirmen geliefert wurden, verfügen, will er als Beweis für Benutzung dieser Waffen und als militärischen
Interventionsgrund gelten lassen.
Kam der Giftgaseinsatz von den
Rebellen?
Zeit-Online schreibt am 07. Mai 2013: „Die
UN-Ermittlerin Carla del Ponte hat den Gegnern des Regimes von
Präsident Baschar al-Assad im syrischen Bürgerkrieg vorgeworfen,
Giftgas verwendet zu haben. >>Nach Zeugenaussagen, die wir gesammelt haben, haben die Rebellen chemische Waffen eingesetzt<<,
sagte die frühere Chefanklägerin des UN-Tribunals für das
ehemalige Jugoslawien dem schweizerisch-italienischen Fernsehsender
RSI. Dabei soll es sich um das Nervengas Sarin handeln. Die
Untersuchung müsse zwar noch vertieft werden, aber nach den bislang
vorliegenden Erkenntnissen gehe der
Giftgas-Einsatz auf >>Gegner des Regimes<< zurück, sagte
del Ponte.“
Günter Meyer, Leiter des Zentrums für
Forschung zur Arabischen Welt (ZEFAW) an der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz in einem Interview in der Basler
Zeitung vom 21.08.2013 auf die Frage: „Nach Ihrer Ansicht stecken
also Aufständische hinter den mutmaßlichen Giftgasangriffen in
der Region Ghuta.“
„Ja. Denn nur die Aufständischen
könnten davon profitieren. Umso mehr, als das Giftgas dieses Mal, im
Vergleich zu den ersten Fällen, anscheinend als
Massenvernichtungswaffe eingesetzt worden ist, wenn die
oppositionellen Behauptungen von Hunderten von Toten tatsächlich
zutreffen sollten. Die Aufständischen versuchen, die USA zu einem
militärischen Eingreifen zu bewegen. Dabei nutzen sie den Umstand
aus, dass sich Inspektoren der UNO in Syrien aufhalten. Das alles
passt ins Schema, das wir bereits von den ersten Giftgasangriffen
im vergangenen März her kennen.“
Auf die weitere Frage des Journalisten
„Können Sie das erläutern?“ sagte Meyer:
„Für den ersten Chemiewaffeneinsatz
in Khan al-Assal nahe Aleppo, bei dem 29 Menschen ums Leben kamen,
waren die Jihadisten unter den Aufständischen verantwortlich. Auch
damals beschuldigten die Oppositionellen die Regierungsarmee. Nach
Recherchen der britischen Zeitung «Guardian» wurde die
Giftgasgranate von einem Ort nahe der türkischen Grenze abgefeuert,
der sich unter der Kontrolle der al-Qaida nahen Al-Nusra-Front
befand. Mit Khan al- Assal griffen die Jihadisten einen Ort an, der
von den Assad-Truppen kontrol- liert wird und dessen schiitische
Bevölkerung hinter dem Regime steht. Ein paar Wochen nach dem
Chemiewaffeneinsatz in Khan al-Assal verhafteten tür- kische
Polizisten eine Gruppe von syrischen Jihadisten, die einen Behälter
mit Giftgas bei sich trugen. Damit ist nachgewiesen, dass die
Jihadisten die Mög- lichkeit haben, an Chemiewaffen zu kommen.“
Keine Einmischung von deutscher Seite
auch in Syrien
10 Jahre nach dem Beginn des
Irak-Krieges ist festzustellen, dass die damalige Bundesregierung,
bestehend aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine direkte Beteiligung am Irak-Krieg abgelehnt hat, womit sie die Wahlen gewinnen
konnten, weil die überwiegende Mehrheit der Deutschen jeden
Angriffskrieg mit Deutscher Beteili- gung auch heute noch ablehnen.
Das der USA zur Durchführung des Krieges Über- flugrechte in
Deutschland gestattet wurden, verschwieg die damalige Koalition ab-
sichtlich. Wer die Wahrheit verschweigt, lügt in einer derart
entscheidenden Frage seine Wähler an.
Interventionsverbot in der UN-Charta
ist auch für die BRD verbindlich
Das Verbot der Einmischung von Staaten
in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gehört zu den
Grundregeln des Völkerrechts. Dieses regelt in Art. 2, Ziff. 7 das
Verbot der Einmischung seitens der UNO in die Angelegenheiten der
Mitglied- staaten. Beim zwischenstaatlichen Interventionsverbot
handelt es sich um eine Norm des Völkergewohnheitsrechts, die
vielfach durch die UN-Generalversammlung bestä- tigt wurde und
dessen Geltung zwischen Staaten offiziell als Schutzobjekt für die
Souveränität und Unabhängigkeit der Staaten nicht bestritten wird.
Danach hat kein Staat und keine
Staatengemeinschaft das Recht, sich aus irgendeinem Grund
unmittelbar oder mittelbar in die inneren und äußeren
Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Daraus folgert,
dass bewaffnete Interventio- nen und alle anderen Formen von
Einmischung oder Drohversuchen gegen die Rechtspersönlichkeit eines
Staates oder gegen seine politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Bestandteile völkerrechtswidrig sind.
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
sich an einem Angriffskrieg gegen Syrien entsprechend dem Volkswillen
und dem Völkerrecht nicht zu beteiligen und sämtliche
Waffenlieferungen in das Krisengebiet einzustellen. Die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, keiner
Kriegsbeteiligung zuzustimmen.
Aus der Stellungnahme des Bündnis
für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V.
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