Thursday, August 29, 2013

Erneute Lügen zur Rechtfertigung eines Überfalls auf Syrien?
 Nein zu jeglicher Kriegsbeteiligung! aus BSGM-Brief an Kanzlerin


Am 26.08.2013 behauptete US-Außenminister Kerry in Washington vor der Öffentlichkeit:: „Die USA haben keine Zweifel am Einsatz von Chemiewaffen gegen Zivilisten in Syrien. Es sind Chemiewaffen eingesetzt worden“, und kündigte eine Reaktion von Präsident Barack Obama an. Der tödliche Angriff mit Giftgas sei eine "moralische Obszönität" und "nicht zu leugnen".
Er kündigte an, dass Präsident Obama die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen werde. Seine Vermutung, dass die Regierungstruppen über ein Chemiewaffen- arsenal, die von den USA-Rüstungsfirmen geliefert wurden, verfügen, will er als Beweis für Benutzung dieser Waffen und als militärischen Interventionsgrund gelten lassen.
Kam der Giftgaseinsatz von den Rebellen?
 Zeit-Online schreibt am 07. Mai 2013: „Die UN-Ermittlerin Carla del Ponte hat den Gegnern des Regimes von Präsident Baschar al-Assad im syrischen Bürgerkrieg vorgeworfen, Giftgas verwendet zu haben. >>Nach Zeugenaussagen, die wir gesammelt haben, haben die Rebellen chemische Waffen eingesetzt<<, sagte die frühere Chefanklägerin des UN-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien dem schweizerisch-italienischen Fernsehsender RSI. Dabei soll es sich um das Nervengas Sarin handeln. Die Untersuchung müsse zwar noch vertieft werden, aber nach den bislang
vorliegenden Erkenntnissen gehe der Giftgas-Einsatz auf >>Gegner des Regimes<< zurück, sagte del Ponte.“
Günter Meyer, Leiter des Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt (ZEFAW) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in einem Interview in der Basler Zeitung vom 21.08.2013 auf die Frage: „Nach Ihrer Ansicht stecken also Aufständische hinter den mutmaßlichen Giftgasangriffen in der Region Ghuta.“
„Ja. Denn nur die Aufständischen könnten davon profitieren. Umso mehr, als das Giftgas dieses Mal, im Vergleich zu den ersten Fällen, anscheinend als Massenvernichtungswaffe eingesetzt worden ist, wenn die oppositionellen Behauptungen von Hunderten von Toten tatsächlich zutreffen sollten. Die Aufständischen versuchen, die USA zu einem militärischen Eingreifen zu bewegen. Dabei nutzen sie den Umstand aus, dass sich Inspektoren der UNO in Syrien aufhalten. Das alles passt ins Schema, das wir bereits von den ersten Giftgasangriffen im vergangenen März her kennen.“
Auf die weitere Frage des Journalisten „Können Sie das erläutern?“ sagte Meyer:
„Für den ersten Chemiewaffeneinsatz in Khan al-Assal nahe Aleppo, bei dem 29 Menschen ums Leben kamen, waren die Jihadisten unter den Aufständischen verantwortlich. Auch damals beschuldigten die Oppositionellen die Regierungsarmee. Nach Recherchen der britischen Zeitung «Guardian» wurde die Giftgasgranate von einem Ort nahe der türkischen Grenze abgefeuert, der sich unter der Kontrolle der al-Qaida nahen Al-Nusra-Front befand. Mit Khan al- Assal griffen die Jihadisten einen Ort an, der von den Assad-Truppen kontrol- liert wird und dessen schiitische Bevölkerung hinter dem Regime steht. Ein paar Wochen nach dem Chemiewaffeneinsatz in Khan al-Assal verhafteten tür- kische Polizisten eine Gruppe von syrischen Jihadisten, die einen Behälter mit Giftgas bei sich trugen. Damit ist nachgewiesen, dass die Jihadisten die Mög- lichkeit haben, an Chemiewaffen zu kommen.“
Keine Einmischung von deutscher Seite auch in Syrien
10 Jahre nach dem Beginn des Irak-Krieges ist festzustellen, dass die damalige Bundesregierung, bestehend aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine direkte Beteiligung am Irak-Krieg abgelehnt hat, womit sie die Wahlen gewinnen konnten, weil die überwiegende Mehrheit der Deutschen jeden Angriffskrieg mit Deutscher Beteili- gung auch heute noch ablehnen. Das der USA zur Durchführung des Krieges Über- flugrechte in Deutschland gestattet wurden, verschwieg die damalige Koalition ab- sichtlich. Wer die Wahrheit verschweigt, lügt in einer derart entscheidenden Frage seine Wähler an.
Interventionsverbot in der UN-Charta ist auch für die BRD verbindlich
Das Verbot der Einmischung von Staaten in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gehört zu den Grundregeln des Völkerrechts. Dieses regelt in Art. 2, Ziff. 7 das Verbot der Einmischung seitens der UNO in die Angelegenheiten der Mitglied- staaten. Beim zwischenstaatlichen Interventionsverbot handelt es sich um eine Norm des Völkergewohnheitsrechts, die vielfach durch die UN-Generalversammlung bestä- tigt wurde und dessen Geltung zwischen Staaten offiziell als Schutzobjekt für die Souveränität und Unabhängigkeit der Staaten nicht bestritten wird.
Danach hat kein Staat und keine Staatengemeinschaft das Recht, sich aus irgendeinem Grund unmittelbar oder mittelbar in die inneren und äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Daraus folgert, dass bewaffnete Interventio- nen und alle anderen Formen von Einmischung oder Drohversuchen gegen die Rechtspersönlichkeit eines Staates oder gegen seine politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bestandteile völkerrechtswidrig sind.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich an einem Angriffskrieg gegen Syrien entsprechend dem Volkswillen und dem Völkerrecht nicht zu beteiligen und sämtliche Waffenlieferungen in das Krisengebiet einzustellen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, keiner Kriegsbeteiligung zuzustimmen.

Aus der Stellungnahme des Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde e.V. 

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