Thursday, January 3, 2013

Friedenspolitik muss das Völkerrecht verteidigen!

"Wir sind keine Fantasten und Schwärmer, sondern als Realisten angetreten, das Völkerrecht auf Wahrung des Weltfriedens hin zu  verteidigen.  Das Völkerrecht verbietet jede Gewaltanwendung außer zum Zecke der Verteidigung bei durch die Völkergemeinschaft  klar definierten Akten der Aggression gegen die  Souveränität von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, also nahezu aller Staaten der Welt.
Es geht nicht um vagen, unbestimmten Pazifismus, sondern  es geht darum,  die nach  zwei Weltkriegen vereinbarten Grundsätze verwirklichen  zu helfen und auf der Einhaltung der  Prinzipien zu bestehen, der die Weltgemeinschaft zugestimmt hat. Diese Prinzipien sind 1. die Achtung vor der Souveränität jedes Mitgliedstaates. Das schließt die Einmischung in die inneren Angelegenheiten  souveräner Staaten  kategorisch aus. 2. Das Prinzip des Gewaltverzichts, ja des Verzicht  auch auf bloße Androhung von Gewalt im Zuge von Konfliktsituationen.
Der UN-Sicherheitsrat hat den Auftrag, sich  in seinen Beschlüssen an der Charta der Vereinten Nationen zu orientieren.  Es bleibt Aufgabe der Völker ihre Repräsentanten, ihre Regierungsvertreter  an ihre Aufgaben zu gemahnen. Der Sicherheitsrat darf nicht als  Werkzeug von  Machtinteressen und als Exekutor von Gewalt-und Kriegspolitik missbraucht werden."

 Rudolf Palmer Vorsitzender des Arbeitskreises für Friedenspolitik - atomwaffenfreies Europa e.V.

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