Zur nuklearen Krise auf der koreanischen Halbinsel
Stellungnahme des Präsidenten der International Progress Organization, Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dr. h.c. Hans Köchler – Wien, 30. August 2017
Die International Progress Organization begrüsst die Erklärung des Präsidenten des Uno-Sicherheitsrates vom 29. August 2017, in welcher er das Festhalten des Rates am Konzept einer atomwaffenfreien koreanischen Halbinsel bekräftigt und zu einer friedlichen und umfassenden Lösung der Krise durch Dialog aufruft.
Unter Hinweis auf die von der International Progress Organization mit unterstützte Erklärung von Nicht-Regierungsorganisationen vom 14. Juli 2003, betreffend den Korea-Konflikt und die Gefahr der nuklearen Proliferation, bekräftigen wir unseren Standpunkt, dass die vom Sicherheitsrat verfolgte Politik der Wirtschaftssanktionen vor allem die Zivilbevölkerung trifft, nicht aber die gewünschten politischen Ergebnisse bringen wird. Die laufend verschätften Strafmassnahmen, die der Sicherheitsrat seit 2006 gegen Nordkorea verhängt hat, haben die Spannungen nur erhöht und diplomatische Verhandlungen schwieriger gemacht. Nach den wiederholten Atom- und Raketentests von Nordkorea und den vielen grossen, gemeinsam mit Südkorea abgehaltenen Militärmanövern der Vereinigten Staaten – beides begleitet von kriegerischen Stellungnahmen der jeweils anderen Seite –, könnte ein Zwischenfall oder eine Fehleinschätzung eine umfassende militärische Konfrontation auslösen – mit verheerenden Folgen sowohl für Nord- und Südkorea als auch für Japan.
Forderungen nach einer Verhandlungslösung – wie sie wiederholt vom Sicherheitsrat geäussert wurden – werden nur glaubwürdig sein, wenn alle Seiten von weiteren Provokationen Abstand nehmen und sich der Sicherheitsrat selbst mit dem Kernproblem der Krise befasst: dem ungelösten Konflikt und der Teilung des Landes als Folge des Korea-Krieges von 1950 –1953. Es ist daran zu erinnern, dass, solange es keinen Friedensvertrag gibt, das Waffenstillstandsabkommen vom 27. Juli 1953 weiterhin gilt.
Wenn man die Situation sachlich analysieren und zu brauchbaren Kompromissvorschlägen kommen will, muss man sich der historischen Tatsachen bewusst sein und die Abfolge der Ereignisse verstehen, die zur gegenwärtigen Krise geführt haben. Gemäss Paragraph 13 (d) des Waffenstillstandsabkommens, das gemeinsam von US-General William K. Harrison Jr. (für das Kommando der Vereinten Nationen) und General Nam Il (für die Koreanische Volksarmee und die chinesischen Freiwilligenverbände) unterzeichnet wurde, dürfen keine «weiteren Kampfflugzeuge, gepanzerten Fahrzeuge, Waffen und Munition» nach Korea «eingeführt werden».
Indem sie im Verlauf von 1958/1959 atomar bestückte Raketen und atomare Geschütze in Südkorea stationierten, haben die Vereinigten Staaten diese Bestimmung einseitig ausser Kraft gesetzt und somit das geltende Abkommen verletzt. Dieser Völkerrechtsbruch stand am Anfang des nordkoreanischen Atom- und Raketenprogrammes. Als Teil der «Presidential Nuclear Initiative» von Präsident George H. W. Bush zogen die Vereinigten Staaten 1991 ihre taktischen Atomwaffen von der koreanischen Halbinsel ab. Darauf folgte die «Joint Declaration of South and North Korea on the Denuclearization of the Korean Peninsula» [Gemeinsame Erklärung von Süd- und Nordkorea zur Entnuklearisierung der koreanischen Halbinsel], die am 19. Februar 1992 in Kraft trat. Gemäss Artikel 1 der Erklärung «dürfen Süd- und Nordkorea Atomwaffen weder testen noch herstellen, empfangen, besitzen, lagern, einsetzen oder nutzen».
Die Bestimmungen dieser Erklärung sind jedoch toter Buchstabe geblieben. Trotz seines öffentlichen Bekenntnisses hat Nordkorea sein Atomprogramm heimlich fortgeführt. Zunehmende Spannungen und Misstrauen auf beiden Seiten haben jetzt eine Situation geschaffen, in der ein atomar bewaffnetes Nordkorea offen die nukleare Grossmacht USA herausfordert.
Trotz immer härterer Sanktionen, die vom Sicherheitsrat seit dem 15. Juli 2006 verhängt wurden, hat der andauernde Streit sich jedem diplomatischen Kompromiss entzogen und ist statt dessen der Logik der Abschreckung gefolgt. Die Tatsache, dass Länder wie der Irak und Libyen, nachdem sie ihre nuklearen Ambitionen aufgegeben hatten, Opfer einer Politik des sogenannten «regime change» geworden sind, hat die Situation auf der koreanischen Halbinsel noch viel schwieriger gemacht. Bei fehlendem Vertrauen auf allen Seiten scheint die nukleare Abschreckung für manche die einzige Option zu sein.
Während Nordkorea, das sich von den Resolutionen des Sicherheitsrates nicht abschrecken lässt, seine Nuklear- und Raketentechnik weiterentwickelt, haben die Vereinigten Staaten auf der Grundlage des Vertrages zur gegenseitigen Verteidigung («Mutual Defense Treaty» vom 1. Oktober 1953) Südkorea die «Fortsetzung der erweiterten Abschreckung, die durch den nuklearen Schutzschirm der USA gegeben ist», zugesichert. (Joint Communiqué, 38th Security Consultative Meeting between the United States and South Korea, Washington DC, 20 October 2006)
Unter diesen Umständen, die nicht von normativen Überlegungen, sondern von der internationalen Realpolitik bestimmt sind, muss eine glaubwürdige Friedenspolitik, wie unerfreulich auch immer dies erscheinen mag, die Mechanismen der Abschreckung zur Kenntnis nehmen, bevor ein Weg in Richtung Dialog eröffnet werden kann. Wir dürfen nicht die Tatsache ignorieren, dass die führenden Atommächte, die dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) beigetreten sind, trotz aller Lippenbekenntnisse zum Anliegen der atomaren Abrüstung, zu der sie sich nach Artikel VI des Vertrages selbst verpflichtet haben, bisher keine glaubwürdigen Schritte in diese Richtung unternommen haben. Diese Staaten sind auch nicht dem Kernwaffenteststopp-Vertrag (Compehensive Nuclear-Test-Ban Treaty/CTBT) beigetreten.
Wenn die an Nordkorea gerichtete Forderung, seine Atomwaffen aufzugeben, glaubwürdig sein soll, sind vertrauensbildende Massnahmen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit – der Reziprozität – unverzichtbar. So lange das Gefühl der Unsicherheit vorherrscht, sind sinnvolle – und das heisst sachliche, rationale – Verhandlungen nicht möglich. (Dies ist auch beim Scheitern des Projektes, den Nahen Osten im Rahmen des NPT zu einer atomwaffenfreien Zone zu machen, schmerzhaft deutlich geworden.) Ob auf der koreanischen Halbinsel oder in anderen Regionen – nukleare Abrüstung kann nicht auf unilateraler Basis erfolgen. Sie muss umfassend sein und sowohl den Abbau der nordkoreanischen Kapazitäten als auch die Beendigung der Politik eines sogenannten «nuklearen Schutzschirmes» der Vereinigten Staaten für Südkorea mit einschliessen. Dies muss schliesslich zu einem Auslaufen der Sicherheitsallianzen auf beiden Seiten und zu einem gemeinsamen Bekenntnis von Nord- und Südkorea zur Neutralität in der Aussenpolitik führen.
Der vom Sicherheitsrat geforderte «umfassende Lösungsansatz» muss – zusätzlich zu den Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII der Uno-Charta – diese globalen politischen Aspekte berücksichtigen. •
Wien, 30. August 2017/26574c-is
(Übersetzung aus dem Englischen: Zeit-Fragen)
Schweiz als möglicher Verhandlungsort?
zf. Bundespräsidentin Doris Leuthard hat am 6. September vor ausländischen Journalisten die Schweiz als Verhandlungsort für die Konfliktparteien in bezug auf die Korea-Krise ins Spiel gebracht: «Es ist nun wirklich Zeit, sich an einen Tisch zu setzen. Grossmächte haben eine Verantwortung.» (www.srf.ch/news/international/ vom 6.9.2017)
In einem Interview sprach sich auch alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey als ehemalige Amtsvorsteherin des Eidgenössischen Departements für das Äussere EDA dezidiert für Vermittlungen mit Schweizer Unterstützung aus. Man könne ähnlich wie bei den erfolgreichen Atomverhandlungen mit Iran eine initiative Rolle einnehmen. (Tagesschau srf vom 6. September 2017)
Immer wieder kann die Schweiz in der Tradition der Guten Dienste in zugespitzten oder verhärteten Konflikten zwischen ausländischen Mächten als neutrales Land Brücken bauen oder Konflikte entschärfen.
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