Der nachfolgende Artikel enthält viele wissenswerte Informationen. Die uns vom Imperium aufoktroyierte Einschränkung unserer Souveränität widerspricht allerdings dem Völkerrecht. Beide deutsche Staaten waren Voll- Mitglieder der Vereinten Nationen. Für die geeinte Republik gilt dieser Status weiter. Wir müssen uns als Bürger der Bundesrepublik auf den Standpunkt desVerfassungs- und Völkerrechts stellen und unsere gewählten Vertreter sind an ihren Amtseid zu erinnern, demgemäß sie Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden haben. Wir lehnen den uns zugedachten Vassallen-Status ab. (Bloggerin)
WAS IST DEUTSCHLAND? SOUVERÄNER STAAT ODER BESETZTES LAND?
Was die PolitikerInnen dazu sagen
Immer wieder tauchen Meldungen auf, die davon berichten, dass die Bundesrepublik Deutschland gar kein souveräner Staat ist, sondern noch ein von den Alliierten besetztes Land. Es wird gesagt, dass sich Deutschland noch im Besatzungszustand befindet, da es bis heute keinen gültigen Friedensvertrag gebe.
Betrachtet man aktuellen Entwicklungen und Vorgangsweisen der politischen Beziehungen zwischen Deutschland und vor allem den USA, kann man durchaus auf den Gedanken kommen, dass Deutschland nicht ganz Souverän sein kann. Da ist z.B. die Nichthandlung der deutschen Regierung in Bezug auf die NSA Abhöraffäre und die generelle Hörigkeit Deutschlands gegenüber den USA. Auch die zahlreichen US-Militärbasen und die US-Drohnenmanöver, die von Deutschland aus gesteuert werden, sind hier zu nennen.
Zudem gehört sicherlich auch das Diktat der USA, dass Deutschland und Europa bei den Russland-Sanktionen mitmachen mussten, auch wenn diese der deutschen und europäischen Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen.
Schließlich muss man auch die NATO-Verträge beachten und die Stellung Deutschlands bei der aktuellen NATO-Schnell-Eingreiftruppe „Speerspitze“ in diesem Kontext sehen. All das gab und gibt Anlass dazu, sich das einmal genauer anzusehen. Die Frage war, was die verschiedenen deutschen und internationalen Politiker, Militärs, Historiker, andere Personen sowie Gerichtsurteile und das Deutsche Grundgesetz dazu sagen.
Die Haager Landkriegsordnung
Mit “Haager Landkriegsordnung“ wird das im Jahr 1907 auf der zweiten Haager Friedenskonferenz beschlossene Abkommen über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges bezeichnet. Sie wird ergänzt durch die Genfer Konventionen. Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muss ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar, so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.
Mit “Haager Landkriegsordnung“ wird das im Jahr 1907 auf der zweiten Haager Friedenskonferenz beschlossene Abkommen über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges bezeichnet. Sie wird ergänzt durch die Genfer Konventionen. Nach der Haager Landkriegs-Ordnung, HLKO, Artikel 43, muss ein Besatzer alles tun, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen. Wenn ein Land besetzt ist, und die vorige Verfassung nicht mehr anwendbar, so kann ein Grundgesetz erlassen werden, damit diesem HLKO-Artikel genüge werden kann.
Originalzitate von Politikern, Politikerinnen und anderen Personen, von 1948 bis 2014
Der Abgeordnete Carlo Schmid, einer der Gründerväter der BRD, sagte im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 folgendes: “Wir haben unter Bestätigung der Alliierten Vorbehalte, dass Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wir haben hier etwas zu tun, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Notstände Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit. Und wenn man nun fragt, wo dann die Grenzen gegenüber dem Vollstaat gegenüber der Vollverfassung seien, nun das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall.
Aber über folgende Dinge sollte Einigkeit erzielt werden; 1. Das Grundgesetz für dieses Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus, seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragment entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten.
Wann soll es außer Kraft treten? Ich glaube das über diesen Tag kein Zweifel besteht, an dem Tage an dem ein von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung und beschlossene Verfassung in Kraft tritt. 2. Für ein Gebiet eines echten vollen Staates ist charakteristisch, dass dieses Gebiet geschlossen ist. Das also nichts hineinragen kann über die Grenzen und nichts aus diesen Grenzen hinausragen kann, an hoheitlicher Möglichkeiten. Beim Staatsfragment ist das anders, und mag es anders sein. Hier ist räumliches offensein nicht durch sich selber ausgeschlossen.“
Zitat von Horst Karl August Lummert, jüdischer Publizist(1931 – 2010): “ […] da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk von den westlichen Siegermächten unter Verletzung allgemein anerkannter Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere unter Missachtung von Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO), aufgezwungen worden ist; das Grundgesetz aus diesem Grunde lediglich ein Besatzungsstatut ist, das als der Herrschaftswille der Siegermächte für Bürger des Deutschen Reichs ohne Rechtsverbindlichkeit ist; […]
[…] die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sondern nur die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF) über das Deutsche Volk, mithin ein Organ der Besatzungsmacht; das Verhältnis der OMF-Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich kein innerstaatsrechtliches, sondern ein völkerrechtliches Rechtsverhältnis zwischen Besatzungsmacht und besiegtem Kriegsgegner ist; die in Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion als Kriegsziel Nr. 1 festgeschriebene Abschaffung der völkischen Geschlossenheit des Deutschen Volkes gegen allgemein anerkannte Grundsätze des Völkerrechts […]“
“Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten.” Zitat Konrad Adenauer von 1949 bis 1963 erster Bundeskanzler der Bundesrepublik in Deutschland und von 1951 bis 1955 zugleich erster Bundesminister des Auswärtigen Amtes.
Zu den Verträgen von 1954 und die 2 plus 4 Verträge von 1990 sagte Gregor Gysil, Die Linke, in einer Fernsehsendung Anfang 2014: „1954 wurden die Pariser Verträge beschlossen, die das Besatzungsstatut aufgehoben haben. Weil Konrad Adenauer seiner Bevölkerung zeigen wollte, damit ist jetzt Schluss. Die USA wollten aber fast gleiche Rechte behalten wie vorher. Deshalb sind Geheimabkommen geschlossen worden, und die sind nicht einmal beim 2 plus 4 Vertrag aufgekündigt worden. Und darauf basiert das Ganze, auch dass sie Drohnen losschicken und auch die Tätigkeit der Geheimdienste. Wir müssen diese Geheimverträge kündigen, um die völlige Souveränität wieder herzustellen!“
Willy Brandt, von 1969 bis 1974 der vierte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, sagte über das deutsche Bundesgesetz: „Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt.“ – BUNTE, 14.2.1991. S.94.
Die BRD-Kanzler, so Egon Bahr mit Zitaten von Willy Brandt, mussten gegenüber den Siegermächten, „einen Unterwerfungsbrief“ unterzeichnen, der die im Grundgesetz und in Verträgen mit den Siegern formal festgestellte Souveränität der BRD wieder aufhob.
Egon Bahr dazu 2009: „Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, „einen solchen Unterwerfungsbrief“ zu unterschreiben. Schließlich sei er der Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen … „Also habe auch unterschrieben“ – und er hat nie wieder darüber gesprochen.“, so Egon Bahr in “Die Zeit“ am 08.09.2009.
Im Oktober 2011 wiederholte Egon Bahr in der Jungen Freiheit die Tatsache der Kanzler-Unterwerfung unter US-Hoheit: „In der Zeit habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt „drei Briefe“ an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.“, JF.16.10.2011.
Prof. Dr. Josef Foschepoth, Zeithistoriker an der Universität Freiburg und Autor des Buches “Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik“ (erschienen im Februar 2013), sagte in einem Interview: „1955 ist das Besatzungsstatut abgeschafft worden. In einem Deutschland-Vertrag wurden neue Regelungen aufgegriffen, aber darin enthalten waren interessanterweise Vorbehaltsrechte und unter anderem wurde da den Alliierten vorbehalten, dass sie in Zukunft weiterhin den Post- und Fernmeldeverkehr überwachen dürfen und sich als Geheimdienst in Deutschland frei bewegen können. Daneben gab es jetzt eine ganze Reihe anderer Verträge. Ich will nur sagen, dass Recht zur Stationierung von Truppen in Deutschland wurde damals auch in einem sogenannten Aufenthaltsrecht geregelt. Ein weiterer Vertrag kam mit dazu, dass war der Nato -Vertrag, und da machten wir einen speziellen Zusatzvertrag mit den Alliierten, wo wiederum das Recht auf Durchführung von Überwachungsmaßnahmen garantiert werden. Und das geht so weiter, die ganze Geschichte. Dass spannende ist nun, dass bei den 2+4 Verhandlungen, also 1990, als es um die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands ging, der Deutschland-Vertrag obwohl wir jetzt frei und souverän geworden sind, eben durch Noten, im Austausch von Noten, beibehalten worden ist. Und zum Zweiten auch der Aufenthaltsvertrag.
Und seitdem befinden sie sich also die Amerikaner in unserem Land. Nach wie vor, ich sage es salopp, auf Besatzungsgrundlage. Dass heißt es ist kein Vertrag zwischen Gleichberechtigten Staaten gewesen, sondern der Bundeskanzler Kohl hat mit den Alliierten, weil er natürlich, die Wiedervereinigung gerne wollte, deren Wunsch erfüllt, und sagt wir machen keinen Vertrag über die Stationierung der Truppen hier, sondern der alte Vertrag gilt fort. Und seit dem haben wir auch hier in der Bundesrepublik gewissermaßen die Militärbasen der USA als exterritoriales Gebiet. Das heißt, sie haben die Lufthoheit, die können von dort aus auch abhören, sie können vor allem, amerikanisches Recht anwenden. Sie haben Bewegungsfreiheit in ganz Deutschland, sie können ihr Material über die ReinMein-Air-Base in die USA schaffen, und so wieder. Also hier hat das enorme Konsequenzen, dass ist das Wichtige an der NSA Affäre, für die Frage der Souveränität der Bundesrepublik und zweitens über die Rechtsstaatlichkeit“
Deutschland besitzt bis heute keinen völkerrechtlich anerkannten Friedensvertrag. Dazu Ulrich Maurer, die LINKE: „Das ist richtig, Deutschland ist kein souveränes Land, sondern befindet sich immer noch eigentlich im Nachkriegszustand.“
Prof. Dr. Josef Foschepoth, äußert sich in einem Interview mit dem Magazin “Hintergrund” folgendermaßen: “Die alte Bundesrepublik ist nie ein wirklich souveräner Staat gewesen. Die Besatzungsmächte behielten sich bis 1990 bestimmte Rechte vor. Dies betraf nicht nur die Berlin- und Deutschland-Frage, sondern auch die Frage der Truppenstationierung. Und – wie ich erstmals herausgefunden habe – es kamen noch drei weitere Vorbehaltsrechte, der Notstands-, Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalt, hinzu. Mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag verloren lediglich die vorbehaltenen Rechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung. Sonderrechte, die hinsichtlich der Truppenstationierung, des Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalts längst in deutschen Gesetzen verankert waren, blieben erhalten. Während solche Sonderrechte mit der Sowjetunion in einem Separatvertrag ausdrücklich geregelt und abgelöst wurden, blieben sie gegenüber dem Westen unangetastet. So gingen diese alliierten Rechte als Erbmasse in die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein. Dies erklärt, warum heute nicht Russland etwa in der Nähe von Leipzig, sondern die USA in Wiesbaden ein großes Überwachungs- und Spionagezentrum – mit Einwilligung der Bundesregierung oder vielleicht auch ohne – errichten darf.”
Die Zeitung Welt, berichtete am 10.11.2001, S.9: „Mit dem 3. Oktober 1990 war die Bundesrepublik Deutschland souverän – für die Dauer einer gedachten Sekunde. Danach trat wieder der Verzicht auf ABC-Waffen ein, es galt wieder der Souveränitätstransfair auf Nato und EU. Im Mastrichtvertrag von 1991/92 verzichtete Deutschland auf die monetäre Souveränität. Dies geschah aus politischen Gründen.“
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in Bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat aus BGBl. Nr. 27 vom 20.06.1990, Seite 1068): “Die Haltung der Alliierten, dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteile (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert“.
Alexej Fenenko, Russischer Sicherheitsexperte, sagte in einem RIA Novosti Interview, zum 20. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung (2010): „Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der von den zwei deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde, wurden alle Probleme geregelt. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wurde die vollständige Souveränität Deutschlands wiederhergestellt: Die Siegermächte verzichteten auf ihre territorialen Ansprüche in Deutschland. Deutschland garantierte seinerseits, dass seine Grenzen endgültig seien. Dennoch blieben zwei Probleme ungelöst.
Erstens ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschafft und gelten offiziell bis heute.“
General William Odom, West-Point-Absolvent, Mitglied im Nationalen Sicherheitsrat unter Carter und Generalstabschef für Spionage unter Reagan, erklärte in der damals berühmten Fernsehsendung ONE ON ONE am 25. April 1999 die Lobbypolitik am Beispiel von Deutschland, Japan und Korea: „Wir sind in Korea, Japan und in Deutschland – für immer, und es zahlt sich aus. Wenn Sie zurückschauen und sehen, was über die Jahre alles geschah, dann sehen Sie, dass wir immer reicher, reicher und reicher werden.“
Zudem erklärte Odom auch unverhohlen: „Die Nato wurde nicht, wie die meisten Menschen glauben, als Verteidigungsbündnis gegen die militärische Bedrohung durch die Sowjetunion geschaffen. Nein, die Nato wurde als Instrument gegen Deutschland ins Leben gerufen.“
Angela Merkel, anlässlich des 60-jähriges-Gründungsjubiläums der CDU am 05. Juli 2005: “Die Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle Ewigkeit.“
Sigmar Gabriel sagte in Dortmund am 27.02.2010: “Ich sage Euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen – Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Dass ist das, was sie ist.“
Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010: “Genauso wenig wie es eine gültige Recht(s)ordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat “Bundesrepublik Deutschland.“
Nur wenn Deutschland kein souveränes Land ist, was sind dann zum Beispiel die Polizisten und die Wahlen oder die Bundestagsabgeordneten? Dazu Ulrich Maurer, die LINKE: “Nun ja gut, wir haben eine staatliche Ordnung, das ist keine Frage und die funktioniert recht und schlecht, aber keinen Staat, wir sind kein Land wie Frankreich.“
Lyndon La Rouche, US-amerikanischer Politaktivist, am 19. April 2011: “Wir sind am Ende der transatlantischen Zivilisation, Europa zerbricht. Deutschland hat nicht mal eine richtige Regierung. Was derzeit in Europa passiert ist vollkommen Wahnsinnig.“
Wolfgang Schäuble sagte 2011 auf dem Europäischen Bankenkongress folgendes: “… die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Rechtsordnung die dem Völkerrecht noch zu Grunde liegt mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens in den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“
Der ehemalige Finanzminister von Deutschland Theo Waigel bekundete 1989, auf dem Schlesier-Treffen in Hannover, folgendes: „Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.“
Der oberste Gerichtshof in Den Haag, stellte in einem Urteil, am 3. Februar 2012, folgendes fest: “Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes.“
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, 3. Februar 2012; Gerichtliche Immunitäten des Staates (Deutschland gegen Italien: Griechenland intervenierend); Präsident Hisashi Owada;
“(…) der Gerichtshof (1) stellt fest mit zwölf zu drei Stimmen, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität zu respektieren, welche die Bundesrepublik (von) Deutschland unter Völkerrecht genießt, indem sie Zivilklagen gegen die BR(v)D angestrengt hat, die Brüchen von humanitären Völkerrecht durch das Deutsche Reich in den Jahren zwischen 1943 und 1945 zu Grunde liegen; (…)
(2) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, zu respektieren, indem sie Restriktionsmaßnahmen gegen Villa Vigoni ergreift; (…)
(3) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt zu respektieren, indem sie in Italien einklagbare Beschlüsse von griechischen Gerichten anmeldet, die Brüchen von humanitärem Völkerrecht durch das Deutsche Reich in Griechenland zu Grunde liegen; (…)
(4) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien unter Verfügung von angemessener Gesetzgebung oder durch Verlegung auf andere Verfahren ihrer Wahl, sicherstellen muss, dass die Beschlüsse ihrer Gerichte und jener anderer Autoritäten der Rechtsprechung, die die Immunität verletzt, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, in ihrer Wirkung erlöschen lässt; (…)
(5) lehnt einhellig ab alle anderen Eingaben, die von der Bundesrepublik (von) Deutschland vorgetragen wurden. (…)“
Dies beweist explizit – nun auch durch Den Haag bestätigt -, dass die Bundesrepublik in Deutschland, d.h. die Treuhandverwaltung der Alliierten, die sich nach Haager Landeskriegsordnung für das Deutsche Reich zuständig sieht und als Staatssimulation Immunität genießt, kein souveräner Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reiches oder des Dritten Reiches ist und/oder sein kann, welchen ein anderer Staat wegen Menschenrechtsverletzung auf internationaler Ebene verklagen könnte.
Das Deutsche Reich wäre der Rechtsstaat, den Italien in diesem Fall hätte verklagen müssen; doch das Deutsche Reich ist, solange es keinen Friedensvertrag mit den Alliierten gibt, handlungsunfähig bzw. nicht existent.
Und mit der Bild Zeitung machen die USA in Deutschland Politik nach ihrem Sinne. Andreas von Bülow, gehörte viele Jahre der Parlamentarischen Kontrollkommission der Nachrichtendienste an, sagte 2013: „Bei der Springer-Presse weiß ich nur, dass die Bild-Zeitung, das ist in Amerika bekannt, mit 7 Millionen Dollar von der CIA gegründet worden ist. Und damit haben Sie, wenn Sie die deutschen Kanzler von SPD oder CDU nehmen, die erklären: wir regieren das Volk mit der Bild Zeitung und dem Fernsehen.“
Gregor Gysil, Die Linke, am 08.08.2013: “Ich muss ihnen mal ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013 könnte man das nicht einmal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden? Also ich finde das wird höchste Zeit. Also ein paar mutige Schritte müssen gegangen werden. Mich stört auch, dass unsere Bundeskanzlerin nichts macht. Die müsste jetzt ja eigentlich täglich mit Obama telefonieren und versuchen zu klären und dann der Bevölkerung sagen, dass wird so und so und dann beendet. Aber nichts hört man.“
Daniele Ganser, Schweizer Historiker, Energie- und Friedensforscher, sagte in einem Interview, dass er den Deutschen Wirtschafts Nachrichten gegeben hat folgendes: “Deutschland ist in der Nato ein Juniorpartner, weil die USA die Nato anführen. Aus Sicht der USA ist Deutschland ein besetztes Land. Das schmerzt natürlich, wenn man das so liest als deutscher Leser, ist aber trotzdem die derzeitige Situation. Sie haben amerikanische Stützpunkte in Deutschland und das Handy von Kanzlerin Merkel wird vom US-Militärgeheimdienst NSA abgehört. Und wenn die Amerikaner sagen: Wir gehen an den Hindukusch, dann müssen die deutschen Soldaten losziehen und Afghanen erschießen, obschon sie mit denen zuvor noch nie ein Problem hatten. Das heißt, Deutschland hat hier leider die Position des Vasallen übernommen. Und man hat Mühe in Deutschland sich aus dieser Position zu befreien.“
Die USA haben im Dezember 2014 bekannt gegeben, dass sie 2015 die Zahl ihrer Kampfpanzer in Europa auf 150 erhöhen werden. Der Großteil soll zunächst in US-Militärbasen in Deutschland „in Position gebracht“ werden. Erst im Januar diesen Jahres hatten die USA 29 neue Abrams Kampfpanzer auf ihren Militärstützpunkt in Grafenwöhr, Oberpfalz, gebracht. “Dies wird so weitergehen” bestätigt der General Hodges und verwies darauf, dass die Präsenz amerikanischer Panzer auch 2016 aufrechterhalten wird.
Zu den amerikanischen Übungstruppen, die auch nach Deutschland gebracht werden sollen, sagte General Hodges am 04. November 2014, in einem Telefon-Interview mit AFP, folgendes: “Die US-Truppen werden kommen, trainieren und dann zurückkehren. Die Ausrüstung wird aber hier bleiben.“
Josef Foschepoth, Historiker Universität Freiburg, sagte am 9. Juli 2013 der Süddeutsche.de folgendes: „Es gibt kein Grundrecht mehr auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses.“
Am 7. Juli 2014 sagte Josef Foschepoth, der tagesschau.de gegenüber: “Es existiere längst ein deutsch-amerikanischer Geheimdienstkomplex. Der BND ist ein Ziehkind der USA.“
Josef Foschenpoth, zur NSA Abhöraffäre: “Wir müssen weiter zurückgehen, bis in unmittelbar in die Nachkriegszeit als die Alliierten nach Deutschland kamen, dass Land besetzten und natürlich ein Interesse daran hatten, dass von Deutschland nie wieder eine Gefahr für Europa und die Welt ausgehen. Und die Amerikaner entwickeln eine Strategie der doppelten Eindämmung. Und ein wesentliches Instrument der Strategie war die Überwachung Deutschlands, aber auch natürlich der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten. So ist im Laufe der Zeit ein umfassendes System entstanden, dass sehr stark auf die Mitwirkung der Deutschen angewiesen war. So sind in gewisser Weise der NSA in Deutschland, die Nachrichtendienste in Westdeutschland, BND und Verfassungsschutz im gegenseitigem Tandem dermaßen gewachsen und größer geworden. Beide waren aufeinander angewiesen.
Die Bundesregierung ist verpflichtet seit den frühen Jahren, zunächst natürlich unter dem Besatzungsstatut dann unter den Vorbehaltsrechten der Alliierten, die dann in den Nato Truppenstatut beschrieben wurden und schließlich ins G10 Gesetz von 1968 eingeflossen sind. Also es gibt eine Rechtliche und Völkerrechtliche Grundlage engster Zusammenarbeit, nicht nur für die Nachrichten und Geheimdienste, sondern selbstverständlich auch für diese Bundesregierung welche die Dienste schließlich steuern müssen.
Ein Vorbehaltsrecht ist ein fortleben des Besatzungsrechtes der Alliierten. Diese Vorbehaltsrechte im Bereich des Notstandes und der Überwachung müssten im G 10 Gesetz von 1968 beseitigt worden sein. Dieses ist formal richtig, faktisch aber nicht. Inhaltlich waren sie schon im Nato Truppenvertrag fortgeschrieben waren, durch weitere Geheimvereinbarungen fest im Detail ausgearbeitet wurden, und schließlich auch in entsprechenden Noten zwischen der amerikanischen und der Bundesregierung vereinbart worden. Darin legten beide Seiten fest, dass auch nach Aufhebung der Vorbehaltsrechte alle Überwachungsrechte der Alliierten weiterhin erhalten bleiben in Deutschland.“
Ein Vorbehaltsrecht ist ein fortleben des Besatzungsrechtes der Alliierten. Diese Vorbehaltsrechte im Bereich des Notstandes und der Überwachung müssten im G 10 Gesetz von 1968 beseitigt worden sein. Dieses ist formal richtig, faktisch aber nicht. Inhaltlich waren sie schon im Nato Truppenvertrag fortgeschrieben waren, durch weitere Geheimvereinbarungen fest im Detail ausgearbeitet wurden, und schließlich auch in entsprechenden Noten zwischen der amerikanischen und der Bundesregierung vereinbart worden. Darin legten beide Seiten fest, dass auch nach Aufhebung der Vorbehaltsrechte alle Überwachungsrechte der Alliierten weiterhin erhalten bleiben in Deutschland.“
Artikel 79 des deutschen Grundgesetzes:
“(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
“(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Es herrscht also in Deutschland, laut dem geltenden Grundgesetz (Artikel 79 Absatz 1), noch immer das Besatzungsrecht, denn sonst müsste dies ja auch nicht explizit abgebaut werden.
Der Absatz 3 wurde nach 1990 hinzugefügt. Laut diesem Artikel ist es unzulässig die Grenzen des Landes zu verändern. Der Wirkungsbereich wird also nie verändert. Juristen sehen darin eine Entgültigkeitserklärung des Grundgesetzes. Weil das deutsche Volk oder die Ausbreitung des deutschen Volkes nicht identisch ist mit der Ausbreitung oder der Grenzziehung bezüglich dessen was man Bundesrepublik Deutschland nennt. Somit kann der Artikel 146 nie in die Tat umgesetzt werden, denn dort soll ja ein deutsches Volk in freier Abstimmung eine eigene Verfassung beschließen.
Artikel 146 des deutschen Grundgesetzes
Das deutsche Grundgesetz sagt in Art 146: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das deutsche Grundgesetz sagt in Art 146: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Dies bedeutet, Deutschland wird an dem Tag ein wirklich freies und souveränes Land sein, an dem eine neue echte deutsche Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Also durch eine Volksabstimmung beschlossen wird. Doch bis zum momentanen Zeitpunkt war dies noch der Fall, und so wie es aussieht auch nicht in absehbarer Zeit.
Helmut Schmidt sagte im Jahr 2013 in einer seiner Reden über die BRD: „Gleichwohl habe ich vor einigen Tagen auf eine sehr einfache Frage keine eindeutige Antwort geben können. Wolfgang Thierse (SPD) hatte mich gefragt “wann wird Deutschland endlich ein normales Land?“ “Und ich habe geantwortet; in absehbarer Zeit wird Deutschland kein normales Land sein.“
Was müsste Deutschland machen?
Prof. Josef Foschepoth: „Da müssen wir jetzt ans Eingemachte gehen, wir müssen, dass was wir versäumt haben also in den verschiedenen Phasen unserer Geschichten kritisch aufarbeiten. Denn die alliierten Rechte sind schon richtig in deutschem Recht drinnen. Wenn die Bundeskanzlerin sagt in Deutschland gilt deutsches Recht, dann heißt das, die Alliierten Interessen sind im deutschen Recht verankert. Wir müssen zum Beispiel den Deutschlandvertrag neu verhandeln beziehungsweise ganz abschaffen. Das ist ja ein Relikt aus der Besatzungszeit. Den Aufenthaltsvertrag neu verhandeln, dass heißt es kann nicht sein, dass die amerikanischen Truppen hier gewissermaßen ein Rechtsfreien Raum in Deutschland weiterhin agieren dürfen.“
http://pressejournalismus.com/ 2015/01/was-ist-deutschland- souveraener-staat-oder- besetztes-land/
http://pressejournalismus.com/
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