Tote Kadettin: Schadenersatzklage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage der Eltern der auf der Gorch Fock verstorbenen Kadettin abgewiesen. Jenny Böken habe vor sechs Jahren ihren Dienst nicht unter "besonderer Lebensgefahr" verrichten müssen, so das Gericht. Die 18-jährige Kadettin war damals auf dem Marineschulschiff "Gorch Fock" über Bord gegangen und ums Leben gekommen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Schaden zu erleiden, sei nicht höher gewesen, als keinen Schaden zu erleiden, so der Richter. Die Erfahrung auf der "Gorch Fock" zeige, dass keine besondere Lebensgefahr vorgelegen habe. Nur in einem solchen Fall hätten die Eltern von Jenny Böken Anspruch auf Schadenersatz gehabt.
Das Ehepaar Böken hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz in Höhe von 40.000 Euro geklagt. Die damals 18-jährige Kadettin war vor sechs Jahren während einer Ausbildungsfahrt in der Nähe von Norderney über Bord gegangen und ertrunken.
Jennys Eltern: "Es geht uns nicht ums Geld"
In den vergangenen Jahren hatte es zu dem Fall bereits mehrere Verhandlungen gegeben. Bei dem aktuellen Gerichtstermin ging es allein um die Frage: Befand sich Jenny Böken bei ihrem Einsatz auf der "Gorch Fock" in besonderer Lebensgefahr. Mutter Marlies Böken hatte dabei immer wieder betont, es gehe darum zu erfahren, warum Jenny nicht mehr lebt. "Seit sechs Jahren ist ein Mensch nicht mehr unter uns und wir können nur abschließen, wenn wir wissen, was in dieser verdammten Nacht geschehen ist", so Marlies Böken.
Gericht bestätigt Sicht der Marine
Die Bundeswehr hatte bereits vor der Verhandlung mehrfach den Vorwurf der Eltern von Jenny zurückgewiesen, dass der Dienst auf der "Gorch Fock" in jener Nacht lebensgefährlich gewesen sei. Trotz gesundheitlicher Probleme hätten leitende Offiziere Jenny an Deck auf Wache geschickt, kritisierte jedoch der Anwalt der Familie, Rainer Dietz. Ihm gegenüber hatte eine Mitarbeiterin des damaligen Schiffarztes ihren früheren Chef zuletzt belastet. Zum Gesundheitszustand von Jenny Böken gibt es auch in den Unterlagen, die dem NDR vorliegen, unterschiedliche Aussagen. Teilweise wurde sie "tauglich" gemustert, teilweise äußerten Ärzte gesundheitliche Bedenken.
WEITERE INFORMATIONEN
Gericht untersuchte Arbeitsbedingungen an Bord
Im August hatte sich das Gericht selbst ein Bild von den Arbeitsbedingungen auf der "Gorch Fock" gemacht. Bei der Besichtigung des Marineschiffes ging es vor allem um die Fragen: Wie hoch war die Reling, an der Jenny Böken stand, als sie über Bord ging? Und warum trug sie keine Schwimmweste? Die Erkenntnisse aus dem Sommer wurden ebenfalls in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht behandelt. Seit Jahren versuchen die Eltern von Jenny, den Fall neu aufzurollen. Die Staatsanwaltschaft Kiel war seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um ein tragisches Unglück gehandelt habe, dessen Ursache möglicherweise aber nie gefunden werden könne. Auch heute heißt es von der Behörde, es sei alles umfassend geprüft worden.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrages ist uns ein Fehler unterlaufen. Ein Bild zeigte die "Gorch Fock I" aus Stralsund. Jenny Böken starb jedoch auf dem Marineschulschiff "Gorch Fock", das seinen Heimathafen in Kiel hat. Die Redaktion bittet für diesen Fehler um Entschuldigung.
WEITERE INFORMATIONEN
No comments:
Post a Comment