Generalsekretär der Vereinten Nationen
UN Hauptquartier
First Avenue at 46th Street
New York. 10017
USA
Ihre Exzellenz, Ban Ki Moon,
Die unterzeichnenden Nichtregierungsorgnaisationen (NGOS) mit Konsultativstatus beim Wirtschafts-und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen möchten Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Bedrohungen der internationalen Sicherheit und des Friedens richten:
1) Die vermehrten Erklärungen durch die USA und seine westlichen Alliierten, sowie durch die Türkei und einige Golfstaaten gegenüber Syrien zur bewaffneten Gewalt greifen zu wollen, verletzten die UN-Charta und richten sich gegen die Vereinten Nationen.
2) Diese militärischen Interventionen werden unter dem Vorwand einer Strafmaßnahme gegen den syrischen Präsidenten Assad vorbereitet, der Chemiewaffen gegen sein Volk eingesetzt haben soll. Diese Anschuldigung wird ohne verlässlichen Beweis vorgebracht und noch bevor der Bericht der UN-Waffen-Inspektoren veröffentlicht ist. Solche Anschuldigung hat den Rang von Kriegspropaganda, die nach dem Völkerrecht verboten ist.
3) Die Entscheidung ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrats, der die Hauptverantwortung für die internationale Sicherheit und für die Friedenswahrung trägt, militärisch intervenieren zu wollen, bedeutet eine Androhung der Gewalt gegenüber dem souveränen Staat Syrien und verkörpert damit bereits eine ernste Verletzung insbesondere von Artikel 2, Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen. Syrien ist Gründungsmitglied der Vereinten Nationen und hat niemals zu Waffen gegen irgendeinen anderen Staat gegriffen, auch nicht gegen jene, die Syrien den Krieg erklären.
4) Syrien hat sich schon vor Monaten an die UN gewandt und auch an Sie persönlich mit der Bitte, eine Untersuchungskommission nach Syrien zu schicken um in Khan Al-A'ssal, nahe der Stadt Aleppo, wo Duztende tote Zivilisten zu beklagen sind, den Einsatz von Giftgas zu untersuchen.
5) Syrien hat mit den Waffeninspektoren zusammengearbeitet, die in der Zeit vom 20. - 29. August 2013 nach Damaskus entsandt wurden und die in das Gebiet von Gouta gereist sind, um dort den fraglichen Einsatz von Chemiewaffen zu überprüfen. Die Kommission wurde ersucht, auch in andere Gebiete zu reisen, sie hat der Bitte aber nicht Folge geleistet.
6) Laut Aussagen von Augenzeugen und gemäß anderem Beweismaterial wird die Rekrutierung, die Bewaffnung und Finanzierung bewaffneter Gruppen, die gewaltsam gegen die Bevölkerung in Syrien vorgehen und dies im Auftrag westlicher und regionaler Alliierten, fortgesetzt. Es sind aller Wahrscheinlichkeit nach diese bewaffneten Gruppen, die chemische Waffen gegen syrische Zivilisten und gegen die reguläre syrische Armee in Khan Al-A'ssal eingesetzt haben. Diese Einschätzung wurde unterstützt durch Carla del Ponte, Mitglied des Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der UNO. Als Verantwortliche für die Untersuchung der Menschenrechtssituation in Syrien hat sie im April dieses Jahres erklärt, dass die bewaffnete Opposition und nicht die syrische Armee die Chemiewaffen eingesetzt haben.
7) Die Drohung der USA gegen Syrien basiert auf dem Vorwand, das syrische Regime habe Chemiewaffen gegen sein Volk eingesetzt. Ohne verlässlichen Beweis erscheint dieser Vorwand als falsche Anschuldigung, ersonnen von jenen Ländern, die die legale Regierung Syriens stürzen wollen.
8) Die wiederholte Androhung von Gewalt seitens der USA und seiner europäischen und regionalen Verbündeten verkörpern Verletzungen der UN-Charta. Sie stellen auch einen Bruch der verbindlichen Entschließungen der Generalversammlung 26/25 aus dem Jahre 1970 zur Bekämpfung des Terrorismus dar, in denen die freundschaftlichen Beziehungen unter den Staaten betont werden und sowohl die Bewaffnung als auch der Schutz von bewaffneten Gruppierungen oder Terroristen ebenso wie Militäroperationen von Staaten gegeneinander verboten werden.
9) In Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta heißt es unzweideutig, dass alle UN-Mitgliedstaaten sich in ihren Beziehungen untereinander sowohl der Androhung als auch der Anwendung von Gewalt, die sich gegen ihre territoriale Integrität oder staatliche Unabhängigkeit richtet, ebenso enthalten, wie sie jegliches Verhalten unterlassen müssen, das sich gegen den Gründungszweck der Vereinten Nationen richtet. Die Drohungen der USA und ihrer Alliierten vergewaltigen diese fundamentale Vorschrift der Charta.
10) Wir wertschätzen dagegen Ihre Erklärung Exzellenz, in der sie betonen, sich für die Aufrechterhaltung der Ziele und Zwecke der Vereinten Nationen einsetzen zu wollen. Das wird einen Beitrag dazu leisten, dass zur Lösung internationaler Konflikte, der Weg der Kooperation, der Zusammenarbeit, des Dialogs gestärkt wird.
11) Wir schätzen auch Ihre Bemühungen um die Einberufung einer 2. Genfer Konferenz zu Syrien, auf der es darum gehen muss, eine politische Lösung zu finden, die auf Dialog beruht und die den Respekt für die Souveränität der syrischen Nation zur Grundlage hat.
12) Die Erklärungen des Präsidenten Obama, des britischen Premierministers Cameron und des französischen Präsidenten Hollandes die nach Gewaltanwendung gegen Syrien rufen, beinhalten Drohungen dieser Länder und verkörpern damit eine Verletzung der UN-Charta.
13) Die Bevölkerungen der Region leiden schon durch die israelische Okkupation von Palästina und andere arabische Länder leiden unter US-Besatzung von Irak und Afghanistan. Ein Militärschlag wird nur die Region in Flammen setzen und deren Sicherheit und Stabilität weiter gefährden.
14) Heute braucht die Region mehr noch als zu irgendeinem Zeitpunkt in der Geschichte Frieden und Respekt für seine Selbstbestimmung und dies ohne ausländische Einmischung, die sich gegen das Völkerrecht richtet.
Eingedenk der aktuellen Bedrohung des Weltfriedens und der allgemeinen Sicherheit und unter Bezugnahme auf Ihre Verpflichtungen als Generalsekretär der Vereinten Nationen bitten wir Sie inständig im Sinne von Artikel 99 der UN-Charta den UN-Sicherheitsrat einzuschalten, damit er sich befasse mit der Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die die USA und ihre Verbündeten durch ihre Drohhaltung gegenüber Syrien darstellen.
Eine Aggression gegen Syrien durch die Mobilisierung der Medien, durch die Finanzierung und Bewaffnung terroristischer Gruppen, die private und öffentliche Einrichtungen zerstören sind ebenso wie die Auferlegungen von Wirtschafts- Finanzsanktionen gegenüber dem syrischen Volk durch die Charta nicht gedeckt, sondern verletzen diese.
Die Mehrheit des syrischen Volkes unterstützt ihren Präsidenten Dr. Basar al-Assad, der ein Symbol der nationalen Souveränität verkörpert. diese Mehrheit unterstützt die Nationale Syrische Armee, die ein Symbol der vereinten syrischen Nation in ihrer Vielfalt darstellt.
Wir unterzeichnenden NGOs sprechen Ihrer Exzellenz bei dieser Gelegenheit unseren Respekt und unsere Hochachtung aus.
Vereinigung der Arabischen Juristen
Internationales Institut für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte
Allgemeine Arabische Frauen Föderation
Übersetzung aus dem Englischen Irene Eckert
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