Tuesday, August 4, 2015

Wider die grundgesetzlich und völkerrechtswidrige Vorbereitung eines Angriffsskieges


 Ramsteiner Appell unterschreiben !
Der Angriffskrieg ist seit dem Nürnberger Urteil von 1946 als „das größte internationale Verbre- chen“ geächtet. Auch die UN-Charta und der NATO-Vertrag verbieten Angriffskriege.
In Artikel 26 (1) unseres Grundgesetzes ist festgelegt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Urteil BVwerG 2 WD 12.04 vom 21.06.2005 (Florian-Pfaff-Urteil) u. a. festgestellt:
Leitsatz 6: „Gegen den am 20. März 2003 von den USA und vom Vereinigten Königreich (UK) begonnenen Krieg gegen den Irak bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völ- kerrecht. Für den Krieg konnten sich die Regierenden der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta ge- währleistete Selbstverteidigungsrecht stützen.“
Leitsatz 7: „Weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen.“
Zusammenfassung 5.b): „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat nach den vom Senat getroffenen Feststellungen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Irak den Regierungen der USA und des UK die Zusagen gemacht und erfüllt, für den Luftraum über dem deutschen Hoheitsgebiet ‚Überflugrechte’ zu gewähren, ihre in Deutschland gelegenen ‚Einrichtungen’ zu nutzen und für den ‚Schutz dieser Einrichtungen’ in einem näher festgelegten Umfang zu sorgen; außerdem hat sie dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen zur ‚Überwachung des türkischen Luftraums’ zugestimmt.“
S. 81: „Gegen die völkerrechtliche Zulässigkeit der Unterstützungsleistungen (der Bundes- regierung) bestehen gravierende rechtliche Bedenken. ... Ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot kann nicht ohne Weiteres deshalb verneint werden, weil die Regierung der Bundesrepublik Deutschland öffentlich wiederholt zum Ausdruck gebracht hatte ... ‚dass sich deutsche Soldaten an Kampfhandlungen nicht beteiligen werden’. Die Unterstützung einer völkerrechtswidrigen Militäraktion kann nicht nur durch die militärische Teilnahme an Kampfhandlungen erfolgen, sondern auch auf andere Weise. Ein völkerrechtliches Delikt kann durch ein Tun oder – wenn eine völkerrechtliche Pflicht zu einem Tun besteht – durch Unterlassen begangen werden. Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt.“
Unter http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP20714_291214.pdf ist eine Zusammenstel- lung aufzurufen, aus der hervorgeht, welche Bedeutung Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland und im übrigen Europa für die völkerrechts- und verfassungswidrigen Angriffskriege der USA und der NATO haben.
Der Ramsteiner Appell fordert dazu auf, alle verfassungswidrigen Aktivitäten der Streitkräfte der USA und der NATO auf und über dem Boden der Bundesrepublik Deutschland zu beenden.
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Ramsteiner Appell
Angriffskriege sind verfassungswidrig – von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!
Der Appell wurde von den Initiatoren nach Ramstein benannt, weil die US-Air Base Ram- stein im Kreis Kaiserslautern das Nervenzentrum und die Hauptdrehscheibe für die An- griffskriege der USA und der NATO ist. Seine Forderung gilt selbstverständlich für alle Mili- tärbasen in der Bundesrepublik.
Die Air Base Ramstein ist das größte Luftdrehkreuz der US-Streitkräfte außerhalb der USA. Nach Meinung eines früheren Base-Kommandeurs ist sie die "größte, verkehrsreichste, beste und eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Militärbasis der Welt". Über die Air Base Ramstein wer- den über 90 Prozent der Personen- und Frachttransporte in den Mittleren Osten und nach Afrika abgewickelt.
Auf der Base befinden sich auch wichtige Kommandozentralen, die für den militärischen Flugver- kehr der USA und der NATO über Europa, Afrika und dem Mittleren Osten zuständig sind.
Dem Hauptquartier der U.S. Air Forces in Europe – Air Force Africa / USAFE-AFAFRICA unterste- hen alle US-Flugplätze in Europa. Über das 603rd Air and Space Operations Center / AOC kom- mandiert und kontrolliert es alle US-Luftoperationen über Europa und Afrika. Es kann innerhalb von nur 7 Stunden Luftangriffe in ganz Europa, einschließlich Russlands, und in Afrika organisie- ren. Im AOC wird auch über Drohnenangriffe in Afrika entschieden.
Über eine zentrale SATCOM-Relaisstation auf dieser Base wird der gesamte Datenaustausch zwi- schen den Drohnen-Piloten in den USA und den Kampf- und Überwachungsdrohnen über Afgha- nistan, Pakistan, dem Jemen, Somalia und anderen Einsatzgebieten abgewickelt.
Dem AIRCOM Ramstein unterstehen die Luftwaffen aller NATO-Staaten. Es wertet alle einlaufen- den Informationen aus und regelt u.a. auch die Luftraumüberwachung über dem Baltikum. Die Be- fehlszentrale für den Raketenabwehrschild der USA und der NATO ist in das AIRCOM integriert. Weil der Abwehrschild die russischen Interkontinentalraketen, die einen atomaren Erstschlag der USA überlebt haben, über Europa abfangen soll, muss seine Befehlszentrale in Ramstein sofort von russischen Raketen ausgeschaltet werden, wenn sich die Interkontinentalraketen der USA im Anflug auf Russland befinden.
Quellen zu obigen Aussagen und weitere Infos sind nachlesen unter dem bereits weiter oben an- gegeben Link und unter http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_13/LP08515_230415.pdf .
Wir bitten alle Friedensinitiativen, Verbände, Vereine, kirchlichen Gruppen, Gewerkschaften und alle friedliebenden Menschen in der ganzen Bundesrepublik, Unterschriften unter den Ramsteiner Appell zu sammeln.
Die Unterschriftenaktion wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Die im Internet und auf Listen gesam- melten Unterschriften werden dann dem Petitionsausschuss des Bundestages übergeben.
www.ramsteiner-appell.de
VISDP: Fee Strieffler, Assenmacherstr. 28, 67659 Kaiserslautern 

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