Thursday, March 27, 2014

„UN–Sozialpakt: Ratifizierung für die Große Koalition kein Thema?– Für uns schon!“


Wir wollen auch gemeinsam mit Vereinen und Personen, die sich auf diesem Gebiet engagieren beratschlagen, wie wir die Realisierung der
sozialen Menschenrechte voranbringen können. Die Aktualität des Themas zeigen fast täglich neue verbreitete Nachrichten über die wachsende
Armutsspirale (Bericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes), das Armutsrisiko und die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich (Studie des DIW Berlin).

Zeit: Donnerstag 10. April 2014, 19.00 Uhr
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte (Robert-Havemann-Saal) Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (Tram M4 „Am Friedrichshain“)

 Mit freundlichen und solidarischen Grüßen



Veranstaltungsankündigung 10.4.2014:
„UN–Sozialpakt: Ratifizierung für die Große Koalition kein Thema?– Für uns schon!“

Die Veranstaltung soll im Rahmen der Berliner Stiftungswoche die Ziele und Projekte der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation einer interessierten Öffentlichkeit bekannt machen.

Vor allem geht es um die Fragen:
·         Was sind soziale Menschenrechte?
·         Wie können wir die Umsetzung und Realisierung der sozialen Menschenrechte voranbringen?
·         Was bedeutet die von uns geforderte Einklagbarkeit der sozialen Menschenrechte für die Betroffenen?
·         Welche Bedeutung kommt der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt bei der Durchsetzung der sozialen Menschenrechte zu?
Wir wollen auch gemeinsam mit Vereinen und Personen, die sich auf diesem Gebiet engagieren beratschlagen, wie wir die Realisierung der sozialen Menschenrechte voranbringen können.
·         Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt und Stiftungsgründer, Einführungsreferat zu Zielen und Projekten der Stiftung für soziale Menschenrechte
·         Eveline Lämmer und Doris Syrbe, Fördervereins Stille Straße 10 e.V. .- Mitglied der Volkssolidarität, Landesverband Berlin e.V., Praxisbericht„Das Recht auf Mitbestimmung und Diskriminierungsfreiheit – Seniorinnen und Senioren aus Pankow  kämpften für Ihre Rechte“
·         Dr. Michael Wrase Inputreferat“Das Recht auf Bildung als soziales Menschenrecht –was bedeutet die Durchsetzung als einklagbares Recht für die Betroffenen?”
Das Recht auf Bildung ist in Art. 13 des UN-Sozialpaktes als soziales Menschenrecht
garantiert. Die Anerkennung dieses Rechts für jedermann als unmittelbar anwendbares
und einklagbares Recht hat weitreichende Folgen, nicht zuletzt für das deutsche Schul-
und Bildungssystem. So können Diskriminierungen beim Zugang zum Schulsystem etwa
von Menschen mit unsicherem Aufenthaltstatus gerügt werden. Kinder mit einer
Behinderung haben einen Rechtsanspruch darauf, zusammen mit nicht behinderten
Kindern an einer allgemeinen Schule und nicht an einer Förderschule unterrichtet zu
werden. Nicht zuletzt ist der Staat dazu aufgerufen, gegen Bildungsarmut durch die
Gewährung von Sozialleistungen vorzugehen.
Der Referent ist Jurist und Mitarbeiter am Wissenschaftszentrum für
Sozialforschung(WZB) in der Projektgruppe der Präsidentin

ModerationDr. Sabine Schiffer, Leiterin des Instituts für Medienverantwortung und Botschafterin der Stiftung.

 Zeit: Donnerstag 10. April 2014, 19.00 Uhr
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte (Robert-Havemann-Saal) Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (Tram M4 „Am Friedrichshain“)

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