Gegenwärtig spricht manches dafür, dass die Friedenskräfte an Schwung gewinnen. Einen
wesentlichen Impuls dafür setzte das britische Parlament, das dem Kriegskurs der Regierung Cameron einen Dämpfer versetzte und damit auch Barack Obama und in der Folge den französischen Präsidenten Hollande in Zugzwang brachte. Ein völkerrechtswidriger kriegerischer Angriff auf Syrien wird mit jedem Tag der vergeht schwerer zu vermitteln. Aber wir wissen nicht, welche Kniffe die interessierten Kreise sich noch werden einfallen lassen, um die Zustimmung ihrer Parlamente zu gewinnen. Nur muss uns dabei stets klar sein, auch die Abgeordneten des Volkes haben nicht das Recht einen Angriffskrieg auf Syrien gut zu heißen. Selbst die Drohung damit verstößt ja bereits gegen Völkerrecht. Im Fall Deutschlands auch eindeutig gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes. Völkerrecht geht aber ohnehin vor nationalem Recht. Nur im Fall der Selbstverteidigung dürfen Völker zu den Waffen greifen. Dass Syrien keines der ihm drohenden Völker angreift oder auch nur bedroht, ist nun in der Tat ein klarer Fall. Syrien hat zwar die Chemiewaffen-Konvention aus welchem Grunde auch immer nicht unterzeichnet. Aber weder die USA noch seine Verbündeten haben den Auftrag Weltpolizist zu spielen. Heißt es doch in der UN-Charta unmissverständlich, dass die Vereinten Nationen einen Friedensauftrag haben und schon die Androhung der Gewalt gegen souveräne Nationen verboten ist. Die UN-Charta ist die Richtlinie an die sich die Mitgliedstaaten zu halten haben. Nach Artikel 42 kann allein der Weltsicherheitsrat militärische Sanktionen beschließen und auch das nur, wenn der Weltfrieden gefährdet ist oder die internationale Sicherheit. Das Studium der Charta ist für Friedenskräfte eine unverzichtbare Lektüre und die Berufung auf dieses wichtige Dokument die entscheidende Grundlage im Friedenskampf.
Wenn nun gar eine Frau Merkel in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin im Fernsehduell am gestrigen Sonntagabend unwidersprochen die NATO und die EU mit den Vereinten Nationen gleichsetzen darf und diesen Bündnissen die Kompetenz zuspricht über Kriegseinsätze zu befinden, an denen sich dann unser Land straflos würde beteiligen können, so zeugt das von einem kaum zuvor da gewesenen Tiefstand an Debattenkultur. Die führenden Politiker und Medienfachleute der Bundesrepublik Deutschland scheinen nicht zwischen einem Friedenszusammenschluss wie der UNO, Ergebnis zweier Weltkriege, und einem Militär- bzw. Kriegsbündnis wie der NATO und der ihr eng verknüpften Wirtschaftsunion EU mehr unterscheiden zu können.
Um so wichtiger ist unsere Aufgabe als Friedenskräfte. Unser vornehmster Auftrag ist die Verteidigung des Völkerrechts, wie dieses auch die Präsidentin des Weltfriedensrates und Chefin des brasilianischen Friedensverbandes CEBRAPAZ in ihrer jüngsten Stellungnahme hervorhebt. (Siehe Blogeintrag vom Montag, den 2. 09. 13)
Irene Eckert für den Vorstand des AKF
wesentlichen Impuls dafür setzte das britische Parlament, das dem Kriegskurs der Regierung Cameron einen Dämpfer versetzte und damit auch Barack Obama und in der Folge den französischen Präsidenten Hollande in Zugzwang brachte. Ein völkerrechtswidriger kriegerischer Angriff auf Syrien wird mit jedem Tag der vergeht schwerer zu vermitteln. Aber wir wissen nicht, welche Kniffe die interessierten Kreise sich noch werden einfallen lassen, um die Zustimmung ihrer Parlamente zu gewinnen. Nur muss uns dabei stets klar sein, auch die Abgeordneten des Volkes haben nicht das Recht einen Angriffskrieg auf Syrien gut zu heißen. Selbst die Drohung damit verstößt ja bereits gegen Völkerrecht. Im Fall Deutschlands auch eindeutig gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes. Völkerrecht geht aber ohnehin vor nationalem Recht. Nur im Fall der Selbstverteidigung dürfen Völker zu den Waffen greifen. Dass Syrien keines der ihm drohenden Völker angreift oder auch nur bedroht, ist nun in der Tat ein klarer Fall. Syrien hat zwar die Chemiewaffen-Konvention aus welchem Grunde auch immer nicht unterzeichnet. Aber weder die USA noch seine Verbündeten haben den Auftrag Weltpolizist zu spielen. Heißt es doch in der UN-Charta unmissverständlich, dass die Vereinten Nationen einen Friedensauftrag haben und schon die Androhung der Gewalt gegen souveräne Nationen verboten ist. Die UN-Charta ist die Richtlinie an die sich die Mitgliedstaaten zu halten haben. Nach Artikel 42 kann allein der Weltsicherheitsrat militärische Sanktionen beschließen und auch das nur, wenn der Weltfrieden gefährdet ist oder die internationale Sicherheit. Das Studium der Charta ist für Friedenskräfte eine unverzichtbare Lektüre und die Berufung auf dieses wichtige Dokument die entscheidende Grundlage im Friedenskampf.
Wenn nun gar eine Frau Merkel in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin im Fernsehduell am gestrigen Sonntagabend unwidersprochen die NATO und die EU mit den Vereinten Nationen gleichsetzen darf und diesen Bündnissen die Kompetenz zuspricht über Kriegseinsätze zu befinden, an denen sich dann unser Land straflos würde beteiligen können, so zeugt das von einem kaum zuvor da gewesenen Tiefstand an Debattenkultur. Die führenden Politiker und Medienfachleute der Bundesrepublik Deutschland scheinen nicht zwischen einem Friedenszusammenschluss wie der UNO, Ergebnis zweier Weltkriege, und einem Militär- bzw. Kriegsbündnis wie der NATO und der ihr eng verknüpften Wirtschaftsunion EU mehr unterscheiden zu können.
Um so wichtiger ist unsere Aufgabe als Friedenskräfte. Unser vornehmster Auftrag ist die Verteidigung des Völkerrechts, wie dieses auch die Präsidentin des Weltfriedensrates und Chefin des brasilianischen Friedensverbandes CEBRAPAZ in ihrer jüngsten Stellungnahme hervorhebt. (Siehe Blogeintrag vom Montag, den 2. 09. 13)
Irene Eckert für den Vorstand des AKF
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