Noch liefern sich die Rebellen in der Ostukraine erbitterte Kämpfe mit der ukrainischen Armee. Doch damit soll es ab Sonntag ein Ende haben. Dann tritt offiziell die zweite Auflage des bereits im September ausgehandelten Friedensabkommens aus dem weißrussischen Minsk in Kraft. Doch was ist es wert? Die 13 Punkte des Friedensabkommens im Faktencheck.
Bislang sieht es allerdings kaum danach aus, dass die Separatisten sich an das 13-Punkte-Programm halten werden, das Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident François Hollande in einem 17-stündigen Marathon mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko und Kremlchef Wladimir Putin ausgehandelt haben. 
Es lässt zu viel Spielraum für Interpretationen, fürchtet Klaus Segbers, Leiter der Abteilung Politik am Osteuropa-Institut der FU Berlin: "Das ist ein Abkommen, das nicht wasserdicht ist." So präge die Minsker Vereinbarung in vielen Fällen ein zu "vorsichtiger und unvollständiger Charakter". EU-Abgeordneter Knut Fleckenstein (SPD), der der Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland angehört, hält das Abkommen hingegen für einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn dafür alle Seiten "Abstriche machen mussten". 

Punkt Eins: Waffenruhe 

Es ist das wohl wichtigste Ergebnis der zähen Gespräche in Minsk: Ab Sonntag, 0:00 Uhr Ortszeit (23:00 Uhr MEZ), soll auf beiden Seiten eine Waffenruhe gelten. Seit Ausbruch der Kämpfe sind in den Gefechten in der Ostukraine etwa 6.000 Menschen umgekommen. Derzeit bestätigen sich allerdings die Befürchtungen von Experten, dass vorher noch einmal mit aller Gewalt Fakten geschaffen würden. So sollen in den vergangenen 24 Stunden bei Gefechten um den Bahnknotenpunkt Debalzewe mindestens 18 Menschen zu Tode gekommen sein. Segbers fürchtet, dass durch die zeitliche Verzögerung das Abkommen "entgleisen" könnte.

Punkt Zwei: Abzug schwerer Waffen

Ohne den Waffenstillstand sind die übrigen Vereinbarungen des Abkommens kaum haltbar. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass schweres Kriegsgerät auf beiden Seiten bis hinter die Demarkationslinie zurückgezogen wird – je nach Reichweite muss der Abstand zur gegnerischen Seite zwischen 50 und 140 Kilometern betragen. Doch die Linie verläuft nach den Vorgaben des ursprünglichen Abkommens, seither haben die Separatisten aber zusätzliche Gebiete eingenommen. Sie werden in Minsk II nicht berücksichtigt. "Poroschenko hat schwierige innenpolitische Fragen zu beantworten", so Segbers.

Punkt Drei: OSZE zur Überwachung 


Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) soll die Überwachung des geordneten Rückzugs auf beiden Seiten ebenso überwachen wie den Waffenstillstand selbst. Eine schwierige Mission angesichts der Tatsache, dass die Organisation bislang oft daran gehindert wurde, gerade die umkämpften Gebiete in Augenschein zu nehmen. Der Leiter der speziellen Beobachtermission in der Ukraine, Ertugrul Apakan, sagte an diesem Freitag, man sei grundsätzlich zu der Beobachtungsmission bereit – allerdings nur, wenn "eine sichere Umgebung für die Beobachtung gewährt" würde. Eine kleine Gruppe von OSZE-Vertretern sei allerdings bereits an mehreren Grenzkontrollpunkten der russisch-ukrainischen Grenze vor Ort, betonte Apakan.

Punkt Vier: Wahlen in der Ostukraine

Der wohl größte Gewinn für die Separatisten liegt in der Vereinbarung, Wahlen in den von ihnen besetzen Gebieten abzuhalten – damit wird den Rebellen faktisch eine regionale Regierung zugesprochen. Diesen Vorsatz hatte auch schon die ursprüngliche Version aus dem vergangenen September. Stattdessen hielten die selbsternannten Regierungschefs von Donezk und Lugansk Wahlen, die mit dem ukrainischen Recht nicht vereinbar waren – und folglich weder von Kiew, noch international anerkannt wurden. Mit dem neuerlichen Zugeständnis zu Wahlen macht das Land deutliche Zugeständnisse an die Rebellen – schließlich kommt Kiew damit einer der zentralen Forderungen der Separatisten nach. Doch faktisch bleibe die Ukraine das Land und Kiew die "zuständige Zentralregierung", stellt Fleckenstein klar. Nichtsdestotrotz gewännen die Regionen dadurch "weitgehende Autonomie".

Punkt Fünf: Amnestie

Ohne die Übereinkunft, dass den Separatisten keine Strafverfolgung droht, wäre es wohl kaum zu den Verhandlungen in Minskgekommen. "Das war im Moment gar nicht anders möglich", stellt Fleckenstein klar. Müsste die "Hälfte der Verhandlungspartner mit der Angst leben, strafrechtlich verfolgt zu werden", wäre eine Einigung kaum zu finden gewesen, schätzt der EU-Abgeordnete. Doch diesmal prägt die Vereinbarung ein entscheidender Unterschied. So sind schwere Verbrechen bei der Neuauflage von der Amnesie nicht mehr ausgenommen. Damit haben sich die Rebellen im Falle einer vollständigen Rückkehr in ukrainisches Recht ihre Straffreiheit bereits erkauft.

Punkt Sechs: Gefangenenaustausch

Auch diesmal sollen Gefangene ausgetauscht werden. Doch nicht nur zwischen den Separatisten und Kiew. Diesmal fordert Petro Poroschenko auch die Freilassung der in der Ukraine als Kriegsheldin gefeierten Nadja Sawtschenko, deren Prozess in Russland im Frühjahr beginnen soll. Wenn Moskau sich auf unabhängige Gerichte beruft, folgert Fleckenstein, so könne man dort nur zu dem Schluss kommen, dass die Vorwürfe gegen die 33-jährige Pilotin zwei russische Journalisten vorsätzlich getötet habe, kaum haltbar seien – so zumindest die Hoffnung Fleckensteins: Er hält ihre Freilassung zumindest für "möglich". 

Punkt Sieben: Humanitäre Hilfe

Was eine Selbstverständlichkeit scheint, funktionierte bislang mehr schlecht als recht: Die humanitäre Hilfe vor Ort soll künftig auf beiden Seiten den internationalen Regeln folgen. Dazu gehört auch die Deklaration der geladenen Güter. So waren immer wieder Vorwürfe aufgekommen, der Kreml nutze Konvois, um Waffen in die Ukraine zu schmuggeln und auf dem Rückweg tote russische Soldaten zurück in die Heimat zu bringen.

Punkt Acht: Infrastruktur

Die ukrainische Regierung verpflichtet sich, langfristig Behörden zurück in die Regionen der Separatisten zu verlegen. Poroschenko hatte im Herbst veranlasst, dass alle Beamten nach Kiew zurückkehrten, Banken wurden geschlossen. Nun sollen Rentner in den besetzten Gebieten wieder vor Ort ihre Bezüge abheben können.

Punkt Neun bis Dreizehn: Verfassungsreform

Die Kontrolle der Grenzen zu Russland soll nicht mehr den Separatisten, sondern der ukrainischen Regierung zustehen. Allerdings erst, wenn diese in einer Verfassungsreform die weitreichende Autonomie der Gebiete anerkannt hat und die geplanten Wahlen durchgeführt wurden. "Die Rebellen sind damit faktisch in einer starken Rolle", so Osteuropaexperte Segbers. Ihr Ziel sei es schlussendlich, unabhängige Volksrepubliken zu gründen. Wenn sie bei den Wahlen gewinnen, wäre es ein Leichtes, weiter aus Russland mit Waffen versorgt zu werden.
Ob Minsk II erfolgreich sein kann? Zu sehr seien die Kernelemente des Abkommens auf die "Zustimmung der Rebellen konditioniert" worden, schließt Segbers. Ausschließen, dass mit Minsk II endlich Frieden einkehren könnte, will er dennoch nicht. "Das ist letztendlich eine Frage des politischen Willens", schließt Segbers. EU-Abgeordneter Fleckenstein ist hingegen optimistischer: Zwar seien die Erfahrungen mit dem ersten Abkommen keinesfalls ermutigend, dennoch habe er "Hoffnung". "Wir sollten diesem Abkommen eine Chance geben und es nicht schon vor der Stunde Null zerreden."
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