Saturday, February 1, 2014

Israels völkerrechtliche Verpflichtungen als „Besatzungsmacht


Nach den verschiedensten völkerrechtlichen Bestimmungen hat Israel als „Besatzungsmacht“ palästinensischer Gebiete klar definierte Verpflichtungen. Dass diese seit 1967 1000-fach gebrochen worden sind und nach wie vor – leider mit mehr oder minder stillschweigender Duldung der internationalen Staatengemeinschaft – weitgehen ignoriert werden, ist eine unbestrittene Tatsache. Im „politischen Tagesgeschäft“ gerät es allzu leicht in Vergessenheit, wofür Israel eigentlich alles verantwortlich ist. Der beiliegende Bericht, welcher von zwei höchst kompetenten Völkerrechtlern verfasst worden ist, ruft dies eindrucksvoll in Erinnerung. Eine Kurzzusammenfassung stellt auch die von der „European Coordination of Committees and Associations for Palestine“ (ECCP) verfasste Text dar. Beide Dokumente sind auf der Webseite von ECCP www.eccpalestine.org nachzulesen und auch downzuloaden.
  
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