Monday, October 2, 2017

Kritische Israelis des Antisemitismus bezichtigt


Mit Beschluss vom 29. 9. hat das Landgericht München I verfügt, dass der städtische Gasteig der in Israel aufgewachsenen Jüdin Judith Bernstein für ihren Jerusalem-Vortrag den am 13. 9. vertraglich vereinbarten Raum zur Verfügung stellen muss (s. Anhang 1), denn dieser war am 23. 9. mit der Begründung entzogen worden, Judith Bernstein sei eine Unterstützerin der „antisemitischen“ BDS (Boycott, Desinvestment and Sanctions)-Kampagne gegen Israel. Frau Bernstein ist Sprecherin der äußerst verdienstvollen „Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe“, die in der Tat für einen Boykott Israels eintritt, der allerdings sofort endet, wenn Israel sich, gemäß dem Völkerrecht, aus den besetzten palästinensischen Gebieten zurückzieht. Diese Position wird von etlichen renommierten Israelis und Juden weltweit geteilt (Anhänge 1 - 3), die folglich – wie absurd! - allesamt Antisemiten, bzw. „jüdische Selbsthasser“ wären. 

Es ist schon bezeichnend für den Verfall unserer demokratischen Kultur, wie republikweit unser Grundrecht auf Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit durch eine perfide Instrumentalisierung des Antisemitismus-Vorwurfs in Frage gestellt wird, der wahllos gegenüber jeder entschiedenen Kritik an der israelischen Politik erhoben wird. 
                  
Wir als Gruppe (Salam Shalom) erleben dies ja schon seit geraumer Zeit, obwohl wir im Kern nur wiedergeben, was die leider sehr marginalisierte israelische Friedensbewegung seit langer Zeit zu vermitteln versucht. Ein Höhepunkt dieser rufmörderischen Diffamierungen war vor einem Jahr erreicht, als wir den gleichfalls in Israel aufgewachsenen Verleger Abi Melzer zu einem Vortrag über „Antisemitismus heute“ eingeladen hatten. (Ich habe seinerzeit ausführlich darüber berichtet). Auch er hat ja erfreulicherweise gerichtlich durchsetzen können, dass Frau Knobloch den infamen Vorwurf, er – der Jude mit israelischem Pass! – sei „regelrecht berüchtigt für seine antisemitischen Äußerungen“ nicht wiederholen darf. Bei Zuwiderhandlung müsse sie mit einem halben Jahr „Ordnungshaft“ oder „Ordnungsgeld“ in Höhe von 250 000.- Euro rechnen.

Ein kürzlich vorgelegter Antrag von CSU- und SPD-Stadträten in München,  der sich „Gegen jeden Antisemitismus“, insbesondere „Gegen die antisemitische BDS-Kampagne“ ausspricht (s. Anhang 4/S. 2), zielt darauf ab, allen, die in irgendeiner Weise mit der Boykott-Kampagne in Verbindung zu bringen sind, die Nutzung städtischer Räume zu untersagen. Eine von renommierten Bürgern erstunterzeichnete Petition gegen diesen Versuch der Einschränkung unserer demokratischen Grundrechte (s. Anhang 4/S. 1) ruft insbesondere alle in und um München Wohnenden zum Protest auf. Da die Frist bald abläuft, bitte schnell unterzeichnen!
Zusätzlich häng ich auch noch ein paar kluge Kommentare zu diesem Antrag an (Anhänge 5 u. 6).

Der o. g. Versuch des Gasteigs, gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam, einer Jüdin einen Raum zu verweigern – ganz abgesehen davon, dass es sich um einen glatten Vertragsbruch gehandelt hätte! - wurde glücklicherweise durch die Einstweilige Verfügung des Landgerichts vereitelt. Das lässt zumindest Raum für leise Hoffnung!

Salam und Shalom

Jürgen Jung

PS. Angesichts der Umstände ist ein möglichst zahlreiches Erscheinen zu Judith Bernsteins Vortrag am kommenden Dienstag (s. Flugblatt, Anhang7) ziemlich wichtig!

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