Tuesday, September 3, 2013

Wir dürfen den Friedensauftrag nicht den Parlamenten überlassen! Der Sicherheitsrat der UNO ist die allein befugte Instanz und selbst er ist an die Charta der Vereinten Nationen gebunden!

Gegenwärtig spricht manches dafür, dass die Friedenskräfte an Schwung gewinnen. Einen
wesentlichen Impuls dafür setzte das britische Parlament, das dem Kriegskurs der Regierung Cameron einen Dämpfer versetzte  und damit auch Barack Obama und in der Folge den französischen Präsidenten Hollande in Zugzwang brachte. Ein völkerrechtswidriger  kriegerischer Angriff auf Syrien wird mit jedem Tag der vergeht  schwerer zu vermitteln. Aber wir wissen nicht, welche Kniffe die interessierten Kreise sich noch werden einfallen lassen, um die Zustimmung ihrer Parlamente zu gewinnen. Nur muss uns dabei stets klar sein, auch die Abgeordneten des Volkes haben nicht das Recht einen Angriffskrieg auf Syrien gut zu heißen. Selbst die Drohung damit verstößt ja bereits gegen Völkerrecht. Im Fall Deutschlands auch eindeutig gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes. Völkerrecht geht aber ohnehin vor nationalem Recht. Nur im Fall der Selbstverteidigung dürfen Völker zu den Waffen greifen. Dass Syrien keines der ihm  drohenden Völker angreift oder auch nur bedroht, ist nun in der Tat ein klarer Fall.  Syrien hat zwar  die Chemiewaffen-Konvention aus welchem Grunde auch immer nicht unterzeichnet. Aber  weder die USA noch seine Verbündeten haben  den Auftrag Weltpolizist zu spielen.  Heißt es doch in der UN-Charta unmissverständlich, dass die Vereinten Nationen  einen Friedensauftrag haben und schon die Androhung der Gewalt gegen souveräne Nationen verboten ist. Die UN-Charta ist die Richtlinie an die sich die Mitgliedstaaten zu halten haben. Nach Artikel 42 kann allein  der Weltsicherheitsrat  militärische Sanktionen beschließen und auch das nur, wenn der Weltfrieden gefährdet ist oder die internationale Sicherheit. Das Studium der Charta  ist für Friedenskräfte eine unverzichtbare Lektüre und die Berufung auf dieses wichtige Dokument die entscheidende Grundlage im Friedenskampf.
Wenn nun gar eine Frau Merkel  in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin im Fernsehduell am gestrigen Sonntagabend unwidersprochen die NATO und die EU mit den Vereinten Nationen  gleichsetzen darf und  diesen Bündnissen  die Kompetenz zuspricht über Kriegseinsätze zu befinden, an denen sich dann unser Land  straflos würde beteiligen können, so zeugt das von einem kaum zuvor  da gewesenen Tiefstand an Debattenkultur.  Die führenden Politiker und Medienfachleute der Bundesrepublik Deutschland scheinen nicht zwischen einem Friedenszusammenschluss wie der UNO, Ergebnis zweier Weltkriege, und einem Militär- bzw. Kriegsbündnis wie der NATO und der ihr eng verknüpften Wirtschaftsunion EU mehr unterscheiden zu können.

Um so wichtiger ist unsere Aufgabe als Friedenskräfte. Unser  vornehmster Auftrag ist die  Verteidigung des Völkerrechts, wie dieses auch die Präsidentin  des Weltfriedensrates und Chefin des        brasilianischen Friedensverbandes CEBRAPAZ in ihrer jüngsten Stellungnahme hervorhebt. (Siehe Blogeintrag vom Montag, den 2. 09. 13)

Irene Eckert für den Vorstand des AKF

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